08.01.2024 · Fachbeitrag aus VB · Vermögensverwaltung
Die Vermögensverwaltung stellt bei gemeinnützigen Körperschaften
einen Sonderfall dar. Sie bleibt ertragsteuerfrei, gehört aber nicht zu den satzungsmäßigen steuerbegünstigten Tätigkeiten. Deswegen ist es wichtig, die Vermögensverwaltung von nicht begünstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten abzugrenzen. Das ist im Einzelfall schwierig. Damit Sie Probleme erkennen und proaktiv lösen können, macht VB Sie in einer Beitragsserie mit den Einzelfällen vermögensverwaltender Tätigkeiten ...
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07.01.2024 · Nachricht aus VB · Webinar am 30.01.
Die Betriebsprüfung ist für jeden Verein eine Herausforderung. Denn das Finanzamt nimmt nicht nur die steuerlichen Angelegenheiten unter die Lupe, sondern prüft auch, ob die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit eingehalten wurden. Bei letzterem will der Prüfer vor allem sehen, dass die tatsächliche Geschäftsführung auf die Verfolgung der Satzungszwecke gerichtet ist. Erfahren Sie im Webinar am 30.01., wie sich Ihr Verein auf die Betriebsprüfung vorbereitet, wo die Prüfer Schwerpunkte ...
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03.01.2024 · Fachbeitrag aus VB · Mitgliedsbeiträge
Finanziert eine Ersatzschule in freier Trägerschaft den Schulbetrieb aus Mitteln, die der Schulförderverein aus Mitgliedsbeiträgen einnimmt, droht Eltern ein steuerlicher Nachteil. Weil die Beiträge verdeckte Schulgeldzahlungen darstellen, stellen sie keine Spenden dar. Weil sie aber nicht als Schulgeld an die Schule fließen, kann das Finanzamt den Sonderausgabenabzug verweigern. Dieses Problem hat der FG Münster zugunsten der Eltern gelöst: Auch die Förderbeiträge können ein ...
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29.12.2023 · Fachbeitrag aus VB · Nichtrechtsfähige Vereine
Zum Jahresbeginn 2024 ist eine Gesetzesreform in Kraft getreten, die auch den Vereinsbereich betrifft – das Gesetz zur „Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“. Unter anderem ist mit dem „MoPeG“ § 54 BGB angepasst worden. VB liefert die Details.
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29.12.2023 · Nachricht aus VB · Spendenrecht
Ab Januar 2024 wird das Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) online erreichbar sein. Zum Start des Registers werden aber nicht sofort alle für das Register berechtigten Organisationen angezeigt werden können, weil die Finanzämter dem BZSt die Daten zu den Zuwendungsempfängern erst sukzessive übermitteln. Das hat aber keine Auswirkung auf den gemeinnützigkeitsrechtlichen Status bzw. den Status der Organisation als Zuwendungsempfänger.
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29.12.2023 · Fachbeitrag aus VB · Zweckbetriebe
Wasser- und Stromversorgungsunternehmen sind häufig nicht bereit,
bei Kleingartenanlagen jeden Kleingärtner über einen eigenen Zähler
mit Strom und Wasser zu versorgen. Die Strom- und Wasserlieferungen
erfolgen deswegen über zentrale Zähler an die Kleingartenvereine, die die Kosten dann an die Abnehmer (Kleingärtner) weiterberechnen. Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt hat jetzt klargestellt, dass zumindest die
Wasserlieferungen dem Zweckbetrieb unterfallen können.
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13.12.2023 · Nachricht aus VB · Spenden
Das BMF hat die steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten bis zum 31.12.2024 verlängert. Der neue Erlass betrifft auch gemeinnützige Organisationen.
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04.12.2023 · Fachbeitrag aus VB · Praxisfall
In vielen Vereinssatzungen finden sich betragsmäßige Vertretungsbeschränkungen, d. h. der Vorstand darf Geschäfte ab einem bestimmten Volumen nicht allein ausführen. Das führt zu Problemen mit Banken.
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04.12.2023 · Nachricht aus VB · Umsatzsteuer
Ökologische Ausgleichsmaßnahmen können nach dem Baugesetzbuch sowohl räumlich als auch zeitlich unabhängig von dem Eingriff selbst durchgeführt werden. Die Naturschutzbehörde ist berechtigt, Einnahmen aus Ersatzzahlungen zur Verwendung nach ihren Vorgaben auf Dritte zu übertragen. Dadurch können auch gemeinnützige Einrichtungen mit Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen beauftragt werden. Einnahmen fallen nach Ansicht des LfSt Niedersachsen in den begünstigten Zweckbetrieb.
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04.12.2023 · Nachricht aus VB · Sozialversicherung
Ein geringfügig bezahlter Fußballspieler hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn der Tätigkeitsumfang für den Verein wöchentlich mehr als 15 Stunden beträgt. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern bei einem Vertragsamateur entschieden.
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