17.11.2025 · Musterformulierungen · Zivilrecht · Unfallschadensrecht
Regress und die unwirksame formularmäßige Vorteilsausgleichsabtretung der HUK
Wie schon zuvor das AG Kulmbach hat nun auch das AG Bielefeld entschieden: Die von der HUK vorformulierte Abtretung mit der Formulierung „… etwaige (das Werkstattrisiko betreffende) Ersatzansprüche gegenüber dem Reparaturbetrieb hinsichtlich einer im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht erforderlichen Überhöhung der Reparaturrechnung“, ist unwirksam. Nach Auffassung von VA ist auch die spätere Version der von der HUK vorgelegten Vorteilsausgleichsabtretung unwirksam. Für beide Versionen finden Sie hier einen Baustein für die Klageerwiderung.
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