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  • 15.07.2026 · Musterformulierungen · Zivilrecht · Unfallschadensrecht

    Hebegebühr: Es ist nicht widersinnig, dass der Versicherer an die Werkstatt zahlt und dort regressiert

    Gänzlich entsprechend der Linie des BGH verlangt der Geschädigte Zahlung an den jeweiligen Rechnungssteller. Der Versicherer zahlt dennoch an die Kanzlei, die sich nun planwidrig um die Weiterleitung kümmern muss. Ein klarer Fall für eine Hebegebühr, die der Versicherer erstatten muss.