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  • 14.04.2023 · Downloads allgemein · Zivilrecht · Unfallschadensrecht

    Abtretung und Rückabtretung vernichten nicht das Werkstattrisiko (subjektbezogener Schadenbegriff)

    Mit dieser Musterformulierung können Sie sich gegen die These des Versicherers wehren, der Geschädigte könne sich nicht mehr auf die Anwendung des subjektbezogenen Schadenbegriffs und damit nicht auf die Grundsätze des Werkstattrisikos stützen, weil die Schadenersatzforderung zunächst vom ihmr an die Werkstatt abgetreten worden sei und vor der Klageerhebung von der Werkstatt auf ihn zurückübertragen worden sei.

    Quelle: 49328117