01.06.2001 · Fachbeitrag aus VA · Unfallschadensregulierung
Nach geltendem Recht gehört die MwSt bei der
Regulierung eines Fahrzeugschadens im Haftpflichtfall zu den
Wiederherstellungskosten i.S.d. § 249 Satz 2 BGB. Dies gilt
unabhängig davon, ob sie bei der Reparatur des beschädigten
Fahrzeugs oder bei dessen Auswechselung durch ein anderes Fahrzeug
tatsächlich angefallen ist oder nicht. Ab 2002 wird der Ersatz
„fiktiver“ MwSt voraussichtlich ausgeschlossen sein. Dies
sieht jedenfalls das 2. Gesetz zur ...
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