10.07.2017 · Fachbeitrag aus VA · Aktuelle Gesetzgebung
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Behinderungen der Rettungskräfte bei Verkehrsunfällen zu vermeiden. In einer einstimmig gefassten Entschließung spricht er sich dafür aus, die Geldbußen für das Nichtbilden einer Rettungsgasse deutlich zu erhöhen sowie Fahrverbote vorzusehen. Das Mindestmaß im Bußgeldkatalog solle bei 200 EUR liegen. Dieser Bußgeldrahmen orientiert sich an den Sanktionen für Rotlichtverstöße im Straßenverkehr.
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03.07.2017 · Fachbeitrag aus VA · Fahrverbot
Der Beitrag greift einzelne Fallfragen aus der aktuellen Rechtsprechung zum Fahrverbot auf. Behandelt werden Fragen z. B. zum Zeitraum zwischen Tat und Urteil, zum Augenblicksversagen und zum Prozessualen.
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26.06.2017 · Fachbeitrag aus VA · Nötigung im Straßenverkehr
Wer kennt das folgende Verkehrsgeschehen nicht? Ein Verkehrsteilnehmer fühlt sich durch einen anderen Kraftfahrzeugführer behindert, weil der seiner Meinung nach zu langsam fährt. Er überholt ihn rechts und setzt
sich knapp vor dessen Fahrzeug auf die linke Spur, sodass der andere stark abbremsen muss, jedoch (noch) keine Vollbremsung durchführt. Mit der Frage, ob das (schon) eine Nötigung (§ 240 StGB) ist, musste sich das KG befassen (20.12.16, (3) 161 Ss 211/16 (144/16), Abruf-Nr. ...
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21.06.2017 · Nachricht aus VA · Handy am Steuer
Wer während der Fahrt mit seinem PKW sein Mobiltelefon in den Händen hält und Musik abspielen lässt, verstößt auch dann gegen die einschlägige Verbotsvorschrift des § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO), wenn in das Mobiltelefon keine SIM-Karte eingelegt ist. Dies ist eine obergerichtlich bereits geklärte Rechtsfrage.
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19.06.2017 · Fachbeitrag aus VA · Kfz-Versicherung
Autoaufkleber kommen bei einer aktuellen Ford-Umfrage recht gut weg: Zwei Drittel der Befragten halten die Sticker für interessant oder sogar für lustig. Doch nur jeder Dritte ab 18 Jahren verändert das Fahrverhalten, wenn beispielsweise ein „Baby an Board“ auf der Heckscheibe klebt. Es ist zudem der Autosticker, der die Gemüter am meisten spaltet: Ein Viertel (26 Prozent) hält ihn für sympathisch, aber 28 Prozent fühlen sich davon genervt.
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