16.01.2020 · Fachbeitrag aus VA · Unfallschadensregulierung
Wenn kein „einfach gelagerter Fall“ vorliegt, darf auch der geschädigte Halter einer großen Fahrzeugflotte auf Kosten des Schädigers von Anfang an einen Rechtsanwalt mit der Unfallschadenabwicklung betrauen. Das ist die (weitere) Quintessenz der Großkundenrabatt-Entscheidung des BGH (vgl. VA 20, 19).
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