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  • 17.11.2021 · Musterformulierungen · Zivilrecht · Autokauf

    Die praktische Umsetzung der „vor-und-eigens“-Informationen und deren Übernahme in die verbindliche Bestellung

    Für Kaufverträge ab dem 01.01.2022, bei denen der Käufer ein Verbraucher ist, sieht das Gesetz im ab dann geltenden § 476 BGB zusätzliche Informationspflichten vor. Über die Information hinaus müssen bestimmte Aspekte in der verbindlichen Bestellung bzw. im Kaufvertrag besonders hervorgehoben werden. Dabei geht es um die „Abweichungen von den objektiven Anforderungen“, also sehr vereinfacht gesagt, um die Abweichungen vom Üblichen. Hier finden Sie Musterformulierungen, wie Sie dies in den vor-und-eigens-Dokumenten und in der verbindlichen Bestellung umsetzen.