27.10.2021 · Fachbeitrag aus UE · Wiederbeschaffungswert
Ist ein verunfalltes Fahrzeug mit einem im Verhältnis zum WBW des Basisfahrzeugs sehr teuren Body-Kit ausgestattet, das es gebraucht nicht zu kaufen gibt, kann der Wiederbeschaffungswert nicht aus der Summe des Basis-WBW zzgl. der Neuanschaffungs- und Montagekosten des Body-Kit ermittelt werden. Das entschied das OLG Düsseldorf.
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27.10.2021 · Nachricht aus UE · Reparaturkosten
Stellt eine Werkstatt dem Gutachter eine Hebebühne bereit, darf sie die Kosten für die Hebebühnenbenutzung an den Geschädigten berechnen, wenn die Nutzung vom Werkstattauftrag umfasst ist. So entschied das AG München in einem Fall, in dem der Werkstattauftrag auch eine Position enthielt, das unfallbeschädigte Fahrzeug dem beauftragten Gutachter bereitzustellen.
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27.10.2021 · Nachricht aus UE · Mietwagenkosten
Vor dem Hintergrund nicht lieferbarer Neuwagen sind die Fuhrparks der großen Autovermieter geschrumpft. Gleichzeitig werden von Kunden Mietwagen nachgefragt, um Zeiten zu überbrücken, bis das Neufahrzeug geliefert wird. Die Folge: Das Angebot ist knapp.
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27.10.2021 · Nachricht aus UE · Desinfektionskosten
Das Arbeitsschutzkosten-Argument gegen die Erstattung der Desinfektionskosten wenden Versicherer inzwischen so oft ein, dass es dazu immer mehr Urteile gibt. Daher folgt hier mit dem AG München ein Update zum Beitrag aus der Ausgabe 10/2021.
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27.10.2021 · Nachricht aus UE · Reparaturkosten
Der Geschädigte, der als Flottenbetreiber für die Unfallschadenreparatur keinen Rabatt auf die Reparaturkosten erhält, muss nicht zugunsten des Schädigers einen Rabatt aushandeln. So entschied in der zunehmend umstrittenen Rabatt-Thematik das AG München.
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27.10.2021 · Nachricht aus UE · Ausfallschaden
Dass der Geschädigte einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur hatte, hindert ihn nicht daran, statt der Erstattung der Mietwagenkosten die pauschalierte Nutzungsausfallentschädigung zu verlangen. Dies hat das AG Rastatt entschieden.
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22.10.2021 · Nachricht aus UE · Abschleppkosten
Bei der Erstattung von Abschleppkosten kommt es nur darauf an, ob der Geschädigte eine Überhöhung der Rechnung erkennen kann. Wird der Abschleppunternehmer von der Polizei ausgewählt, darf der Geschädigte darauf vertrauen, dass kein Unternehmen ausgesucht wird, das höhere als örtlich übliche Preise berechnet. Also gelten für das sog. Hakenrisiko dieselben Grundsätze wie für das Werkstattrisiko, so das AG München.
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