26.04.2018 · Nachricht aus UE · Sachverständigenhonorar
Wenn der Schadengutachter die Nebenkosten in seiner Honorarrechnung in Anlehnung an das JVEG abrechnet, und das Gericht das JVEG als Schätzgrundlage heranzieht, kann der Gutachter auch den Zeitaufwand für seine Fahrzeit abrechnen. So sieht es das AG Oberhausen.
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26.04.2018 · Nachricht aus UE · Reparaturkosten
Ein beim Bergen und Abschleppen des verunfallten Fahrzeugs entstehender weiterer Schaden am Fahrzeug ist dem Erstschädiger zuzurechnen. entschied das LG Stuttgart.
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26.04.2018 · Nachricht aus UE · Sachverständigenhonorar
Mehrfach haben wir in UE darüber berichtet, dass der Geschädigte unabhängig von der Schadenhöhe beim Haftpflichtschaden ein Schadengutachten einholen darf, wenn der Versicherer den zuvor eingereichten Kostenvoranschlag „durch den Wolf gedreht“ hat. Nun haben uns Leser darauf aufmerksam gemacht, dass dazu kein Textbaustein zur Verfügung steht.
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26.04.2018 · Fachbeitrag aus UE · Mietwagen
Ein Urteil des OLG Stuttgart macht gerade die Runde und wird von Versicherern in diversen – insbesondere sich lange hinziehenden – Rechtsstreitigkeiten vorgelegt, in denen es um die Erstattung von Mietwagenkosten geht: „Verjährung“ heißt das Zauberwort, mit dem sich die Versicherer aus der Erstattungspflicht schleichen wollen. Unglücklicherweise leistet das OLG Stuttgart ihnen dabei Vorschub.
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26.04.2018 ·
Textbausteine aus UE · Kfz-Werkstätten · Reparaturkosten
Der Textbaustein 453 liefert die Argumente, wenn der gegnerische Haftpflichtversicherer die Aufwendungen für Anpassungsarbeiten an einem Ersatzteil, das in nicht auf Anhieb exakt passender Qualität geliefert wurde, nicht übernehmen will.
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26.04.2018 ·
Textbausteine aus UE · Kfz-Werkstätten · Schadenabwicklung
Mit dem Textbaustein 452 machen Sie dem gegnerischen Haftpflichtversicherer klar, dass er im folgenden Fall die Kosten für ein Gutachten erstatten muss:
1. Der Geschädigte hatte zum Nachweis der Schadenhöhe einen Kostenvoranschlag eingereicht. Den hat der Versicherer jedoch in diversen Punkten beanstandet, sodass der Geschädigte ein Gutachten einholen musste.
2. Der Versicherer hat die vollständige Haftung bezweifelt.
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20.04.2018 · Nachricht aus UE · Ausfallschaden
Im Hinblick auf den Ausfallschaden hat das AG München einem Geschädigten sieben Tage Überlegungszeit, gerechnet ab Eingang des Schadengutachtens, zugestanden, um zu klären, ob er reparieren lassen oder Ersatz beschaffen wolle.
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