10.12.2021 · Nachricht aus UE · Fiktive Abrechnung/Ausfallschaden
Bei der fiktiven Abrechnung von Reparaturkosten ist die Dauer des vom Schädiger bzw. dessen Versicherer zu tragenden Nutzungsausfalls auf die Reparaturdauer beschränkt, die im Gutachten prognostiziert ist. Hat die Reparatur als solche länger gedauert, ist das die Sache des Geschädigten selbst. Allerdings ist der „Vorspann“ Warten auf das Gutachten und Überlegungszeit von dieser Einschränkung nicht umfasst. Das ergibt sich aus einem Urteil des LG Stendal.
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08.12.2021 · Nachricht aus UE · Regress
Nicht jede Abtretung hält vor Gericht. Diese leidvolle Erfahrung hat ein Versicherer vor dem AG Stade gemacht.
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07.12.2021 · Nachricht aus UE · Gutachterkosten
Der Schädiger kann die Erstattung der Gutachtenkosten, die wegen einer Schadenbeurteilung an einem unfallbeschädigten Fahrrad entstanden sind, nicht pauschal mit dem Argument zurückweisen, der Gutachter sei Kfz-Sachverständiger, entschied das AG Ansbach.
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07.12.2021 · Nachricht aus UE · Reparaturkosten
Insbesondere wenn die Reparaturkosten in der geforderten Höhe in dem zuvor eingeholten Gutachten benannt sind, ist der Geschädigte nicht dazu verpflichtet, sich Rechnungen von Drittfirmen oder interne Kalkulationen des Reparaturbetriebs vorlegen zu lassen. Diese Meinung vertritt das AG Elmshorn.
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06.12.2021 · Nachricht aus UE · Totalschaden
Ergibt sich aus dem Schadengutachten, dass die Reparaturkosten in der Nähe des Wiederbeschaffungswerts liegen, darf der Geschädigte auf die Richtigkeit vertrauen. Dass der Gutachter dabei einen Achsschaden ohne Vermessung, sondern nur auf der Grundlage einer Probefahrt diagnostiziert hat, mag im Ergebnis bedenklich sein. Der Geschädigte kann eine solche Lückenhaftigkeit des Gutachtens aber nicht erkennen, so das LG Lübeck.
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03.12.2021 · Fachbeitrag aus UE · Sachverständigenhonorar
Der Geschädigte ist unfallunerfahren. Die Werkstatt empfiehlt ihm, unbedingt ein Schadengutachten einzuholen und dafür einen Sachverständigen auszuwählen, mit dem die Werkstatt gute Erfahrungen hat. Dessen Auftrags- und Abtretungsformulare liegen in der Werkstatt bereit. Der Kunde bittet die Werkstatt, sich um den restlichen Ablauf der Begutachtung zu kümmern. Er selbst ist gar nicht anwesend, wenn der Sachverständige kommt. Die Kommunikation übernimmt wunschgemäß die Werkstatt. Das ...
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