19.11.2025 · Textbausteine · Kfz-Werkstätten · Schadenabwicklung
652: Erst mit dem Geldeingang fängt die Wiederbeschaffungsdauer an, wenn Versicherer gewarnt ist (H)
Mit dem Textbaustein 652 stellen Sie klar, dass erst mit dem Geldeingang die Wiederbeschaffungsdauer anfängt, wenn der Versicherer gewarnt ist.
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