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  • 06.08.2025 · Downloads allgemein · Kfz-Sachverständige · Sachverständigenhonorar

    640: Anforderungen an § 254 Abs. 2 BGB-Warnhinweis

    Vesicherer stützen sich auf eine Entscheidung des OLG Naumburg, wonach der Geschädigte bereits mit seinem erstmaligen Warnhinweis unaufgefordert eine Übersicht über seine regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben mitliefern und Angaben zu seinen finanziellen Reserven machen könne. Damit steht das OLG Naumburg sehr allein da. Mit dem folgenden Textbaustein legen Sie das dar.