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  • · Fachbeitrag · Betriebsprüfung in der Zahnarztpraxis

    Verprobung der Vollständigkeit der Erlöse

    von StB vBP Prof. Dr. Johannes G. Bischoff und StB Dipl.-Finw. Julia Kekule, Köln, www.bischoffundpartner.de

    | In diesem Beitrag zu den Schwerpunkten einer Betriebsprüfung beim Zahnarzt soll der Fokus auf „Vollständigkeit der Erlöse“ liegen. Hierbei geht es um die Überprüfung der erklärten Einnahmen, wobei der Betriebsprüfer die zahnärztlichen Abrechnungsprogramme besonders intensiv unter die Lupe nimmt. In diesem Zusammenhang ist dringend zu beachten, dass der Datenzugriff auch auf die vorgelagerten Systeme zulässig ist (§ 147 Abs. 6 AO). |

    1. Prüfungsvorbereitung durch die Finanzverwaltung

    Nicht unterschätzt werden darf, dass der Betriebsprüfer in der Regel mit der Praxissoftware vertraut ist und die programmseitigen Auswertungsmöglichkeiten kennt. Vor Beginn der Außenprüfung informiert sich der Prüfer über das eingesetzte Abrechnungssystem. Dazu wird häufig bereits zusammen mit der Prüfungsanordnung ein Fragebogen übermittelt, auf dem auch Angaben zu dem eingesetzten Buchhaltungssystem (bzw. der Software, mittels derer die EÜR erstellt worden ist) sowie zu vorgelagerten Systemen (z. B. dem Abrechnungsprogramm) zu machen sind.

     

    Die auf Heilberufe spezialisierten Prüfer stehen in einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch miteinander und informieren sich in der Regel gegenseitig über Neuerungen. Die Finanzverwaltung führt außerdem eine Datenbank, in der Informationen zu den eingesetzten Programmen gesammelt werden, etwa

     

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