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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Begünstigter Veräußerungsgewinn bei Teilpraxisveräußerung eines Steuerberaters

    von RiFG Dr. Alexander Kratzsch, Bünde

    | Der BFH (26.6.12, VIII R 22/09, PFB 12, 285) hatte entschieden, dass eine steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung auch dann vorliegen kann, wenn ein Steuerberater eine Beratungspraxis veräußert, die er (neben anderen Praxen) als völlig selbstständigen Betrieb erworben und bis zu ihrer Veräußerung im Wesentlichen unverändert fortgeführt hat. In diesem Beitrag werden die praktischen Folgen des Urteils für Beraterpraxen beleuchtet. |

    1. Hintergrund

    Die steuerbegünstigte Veräußerung eines selbstständigen Teils des Vermögens gemäß § 18 Abs. 3 S. 1 EStG setzt genauso wie eine Teilbetriebsveräußerung nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des Teilbetriebs in einem einheitlichen Vorgang veräußert werden. Zu den wesentlichen Grundlagen eines Betriebs oder Teilbetriebs gehören im Zusammenhang mit einer (Teil-)Betriebsveräußerung sowohl die Wirtschaftsgüter, die zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich sind und ein besonderes wirtschaftliches Gewicht für die Betriebsführung besitzen, als auch solche Wirtschaftsgüter, die funktional gesehen für den Betrieb oder Teilbetrieb nicht erforderlich sind, in denen aber erhebliche stille Reserven gebunden sind.

     

    Eine solchermaßen steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung oder Teilpraxisaufgabe lag allerdings nach bisheriger Auffassung des BFH nur vor,

     

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