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  • · Fachbeitrag · Die Arztpraxis in der Insolvenz

    Der Ablauf des Insolvenzverfahrens bei einem niedergelassenen Arzt

    von RA Philip Christmann, FA MedizinR, Berlin, www.christmann-law.de 

    | Zunehmend geraten auch Freiberufler in wirtschaftliche Schwierigkeiten, was in letzter Konsequenz die Insolvenz des Betroffenen zur Folge haben kann. Selbst Insolvenzen von Ärzten sind keine Seltenheit mehr. Der Beitrag erläutert in diesem Zusammenhang den Gang des Insolvenzverfahrens und hebt die für die Beratung des Arztes relevanten Punkte hervor. |

    1. Einleitung des Verfahrens

    Das Verfahren wird regelmäßig durch einen Eigenantrag des Arztes eingeleitet, gestützt auf Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 2 InsO) oder drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 Abs. 2 InsO). Überschuldung ist nur dann ein Insolvenzgrund, wenn der Arzt an einem Medizinischen Versorgungszentrum in der Rechtsform einer GmbH beteiligt ist. Insolvenzantragspflichten, wie man sie vom Geschäftsführer einer GmbH kennt und deren Nichterfüllung zu einer Strafbarkeit führen, bestehen beim Arzt in der Regel nicht. Denkbar ist auch, dass ein Gläubiger des Arztes, etwa die Kassenärztliche Vereinigung (KV) einen Insolvenzantrag stellt, dies ist aber selten der Fall.

     

    1.1 Zahlungsunfähigkeit versus Zahlungsstockung

    Wesentlicher Grund für einen Antrag ist also die Zahlungsunfähigkeit. Sie ist gegeben, wenn der Arzt seine Zahlungen eingestellt hat,

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