27.04.2020 · Fachbeitrag aus Forderungsmanagement professionell · Darlehen
Seit dem 1.11.02 können Verbraucherdarlehensverträge nach §§ 495, 355 BGB widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn dem Verbraucher die Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 247 § 14 EGBGB einschließlich der Belehrung über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß mitgeteilt worden sind (§ 356b Abs. 2 BGB). Mit der Begründung, die Belehrung sei fehlerhaft, haben die Darlehensnehmer immer wieder versucht, sich nach Ablauf der Widerrufsfrist von der vertraglichen ...
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03.01.2021 · Fachbeitrag aus Forderungsmanagement professionell · Versicherungsrecht
Die nach Nr. 2.5 AUB 2008 für den Anspruch auf Tagegeld in der Unfallversicherung maßgebliche ärztliche Behandlung endet nicht stets mit der letzten Vorstellung beim Arzt. Sie umfasst vielmehr regelmäßig die Dauer der vom Arzt angeordneten Behandlungsmaßnahmen.
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04.05.2020 · Fachbeitrag aus Forderungsmanagement professionell · Leserforum
Ein Leser hat uns unter Bezugnahme auf FMP 18, 87 gefragt: „Sie berichten in dem Beitrag „Widerrufsjoker und Verwirkung“ Folgendes: `Und schließlich kann für Verträge, die ab dem 11.6.10 geschlossen wurden, trotz ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung ein Widerrufsrecht bestehen, wenn die wesentlichen Pflichtinformationen nicht ordnungsgemäß erfolgt sind`. Tatsächlich berufen sich die Banken zumindest bisher auf die sog. Gesetzlichkeitsfiktion (Musterschutz), auch wenn die ...
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01.09.2021 · Fachbeitrag aus Forderungsmanagement professionell · Leserfall
Ein Leser teilte uns folgenden Fall mit: Der Gläubiger hat im Jahr 2010 einen Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner erwirkt. Nachdem der Schuldner ein Arbeitsverhältnis aufgenommen hat, betreibt der Gläubiger aus dem Titel im Jahr 2020 eine Lohnpfändung. Es werden drei Zahlungen geleistet, die zunächst auf die Zinsen verbucht werden. Kurz darauf wird über das Vermögen des Schuldners im Jahr 2021 ein Insolvenzverfahren
eröffnet. Der Insolvenzverwalter fordert die drei Zahlungen ...
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03.08.2021 · Fachbeitrag aus Forderungsmanagement professionell · Datenschutz
Das Nennen der Wohnung und des Namens eines Wohnungseigentümers, dessen Wohnung von einem Legionellenbefall betroffen war, in der Einladung zu einer Wohnungseigentümerversammlung begründet keinen Schadenersatzanspruch gegen den Verwalter nach Art. 82 DS-GVO.
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01.07.2021 · Fachbeitrag aus Forderungsmanagement professionell · Schadenersatz III
Vom Einholen eines Sachverständigengutachtens zur Schadenshöhe wird vor allem regelmäßig nach § 287 Abs. 1 S. 2 ZPO abzusehen sein, wenn die Kosten der Begutachtung den Betrag deutlich übersteigen, der nach einer richterlichen Schätzung absehbar an Unsicherheit verbleibt. Eine rein richterliche Schätzung verbietet sich nur dort, wo es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, auf die eine Schätzung gestützt werden kann.
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01.07.2021 · Fachbeitrag aus Forderungsmanagement professionell · Verbraucher
Schließt eine natürliche Person ein Rechtsgeschäft objektiv zu einem Zweck ab, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, kommt eine Zurechnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln objektiv verfolgten privaten Zweck nur in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung
ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ...
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06.01.2021 · Fachbeitrag aus Forderungsmanagement professionell · Bürgschaft
Das BGB räumt dem Verbraucher bei bestimmten Vertragsarten ein
Widerrufsrecht ein. Dadurch kann er sich vom Vertragsschluss lösen (§ 355 BGB). Unter welchen Voraussetzungen der Verbraucher eine Verpflichtung aus einem Bürgschaftsvertrag widerrufen kann, ist allerdings seit jeher umstritten. Der BGH (22.9.20, XI ZR 219/19, Abruf-Nr. 218543 ) hat seine bisherige Rechtsprechung für eine der zahlreichen Fallkonstellationen nun revidiert. Für den Bürgschaftsgläubiger und -schuldner besteht ...
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24.05.2020 · Fachbeitrag aus Forderungsmanagement professionell · Rechtsschutzversicherung
Ein Klassiker: Der Mandant sucht den Rechtsanwalt auf, schildert ihm sein Problem und bittet um die Vertretung auf Kosten der Rechtsschutzversicherung. Er soll auch mit dem Rechtsschutzversicherer korrespondieren. Der Anwalt holt die Deckungszusage ein, beantwortet Fragen und korrespondiert wegen des eigenen Vorschusses sowie den vom Gericht angeforderten Vorschüssen unmittelbar mit dem Versicherer. Nun stellt sich die Frage, wie mit weiteren Sachstandsanfragen des Versicherers umzugehen ist.
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