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AGGMitarbeiter wird wegen Geschlecht diskriminiert: Wer nicht einschreitet, riskiert Schadenersatz

19.03.20252 Min. Lesedauervon RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ein neuer Patient, für den Sie einen männlichen Physiotherapeuten eingeplant haben, „wünscht“ sich lieber eine Behandlung durch eine Frau. Dem kommen Sie nach und Sie bekommen von Ihrem Mitarbeiter eine Klage auf dem Tisch, weil er sich diskriminiert fühlte. – Glauben Sie nicht? Und doch hatte in einem solchen Fall die Klage des Mitarbeiters Erfolg (Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg Urteil vom 20.11.2024, Az. 10 Sa 13/24). Der Fall betrifft zwar ein Architekturbüro, ist aber auch auf Physiopraxen übertragbar.

Die Schadenersatzforderung von 84.300 Euro ...

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AUSGABE: PP 05/2025, S. 20 · ID: 50343644

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