17.07.2026 · Nachricht aus SSP · Kindergeld
Es spricht für den Ausbildungscharakter eines Volontariats, wenn dafür ein gegenüber einem normalen Arbeitsverhältnis geringeres Entgelt gezahlt wird. Im Umkehrschluss ist eine Vergütung, die einem normalen Arbeitsverhältnis entspricht, ein Indiz dafür, dass hier die Arbeitsleistung Vorrang hat. Das hat das FG Münster klargestellt.
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