23.07.2015 · Fachbeitrag aus SSP · Umgang mit dem Finanzamt
Seit Jahren kämpfen Steuerzahler gegen die Ungleichbehandlung von Nachzahlungs- bzw. Erstattungszinsen. Während Nachzahlungszinsen das Einkommen einer Kapitalgesellschaft nicht mindern dürfen, erhöhen Erstattungszinsen das Einkommen. Das BVerfG hat h – zur Vollverzinsung bei der Körperschaftsteuer – entschieden, dass diese Praxis verfassungskonform ist (Beschluss vom 12.5.2015, WISO 7/2015, Seite 20). Das Ende aller Hoffnungen ist das nicht, ein Verfahren zur Einkommensteuer läuft ...
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23.07.2015 · Fachbeitrag aus SSP · Umgang mit dem Finanzamt
Legen Sie gegen einen Steuerbescheid Einspruch ein, wird das Finanzamt diesen Bescheid neu prüfen. Das kann dazu führen, dass es Fehler zu Ihren Ungunsten findet und eine Verböserung androht (= höhere Steuern). Nach Auffassung des FG Hamburg ist dieser Hinweis auf Verböserung kein Verwaltungsakt. Das hat die günstige Folge, dass er erst im Zeitpunkt Ihrer hypothetischen Kenntnisnahme als bekanntgegeben gilt. Das mindert das Risiko von Fristversäumnissen zur Rücknahme des Einspruchs.
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23.07.2015 · Fachbeitrag aus SSP · Werbungskosten
Normalerweise dürfen Sie Ausgaben im Zusammenhang mit Krankheitskosten nur als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das bringt wegen der zumutbaren (Eigen-)Belastung oft keinen Cent Steuerersparnis. Handelt es sich dagegen um eine Berufskrankheit, stellen die selbst getragenen Ausgaben Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben dar. Interessant für Sie ist deshalb, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2015 vier neue Berufskrankheiten in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen wurden.
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23.07.2015 · Fachbeitrag aus SSP · Kindergeld
In einigen Bundesländern haben Schüler bereits seit März 2015 ihr Abitur in der Tasche. Da Studiengänge erst im Oktober bzw. Ausbildungen erst im September starten, droht Eltern der Verlust des Kindergelds ab dem fünften Monat nach dem Abitur, wenn die Abiturienten jetzt nicht aktiv werden.
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23.07.2015 · Fachbeitrag aus SSP · Kindergeld
Um zu vermeiden, dass mehrere Personen für ein Kind gleichzeitig Kindergeld beziehen, müssen Eltern der Familienkasse ab dem Jahr 2016 ihre eigene Identifikationsnummer und die ihres Kindes mitteilen. Wenn Sie die Identifikationsnummern nicht zur Hand haben, sollten Sie diese frühzeitig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen.
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23.07.2015 · Fachbeitrag aus SSP · Außergewöhnliche Belastung
Bekommen Ausländer in Deutschland eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), können Unterhaltszahlungen an diese Personen als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Die Steuervergünstigungen winken nicht nur Verwandten, sondern nach BMF-Ansicht auch „mildtätigen“ Menschen.
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21.07.2015 · Fachbeitrag aus SSP · Umgang mit dem Finanzamt
Haben Sie Ihre Einkommensteuererklärung 2013 erst kürzlich beim Finanzamt eingereicht oder warten Sie schon seit Monaten auf den Einkommensteuerbescheid 2013 (mit einer Steuernachzahlung), sollten Sie eine freiwillige Vorauszahlung in Erwägung ziehen. Diese hilft, Nachzahlungszinsen zu vermeiden.
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21.07.2015 · Fachbeitrag aus SSP · Kinder
Elf Jahre lang betrug der Entlastungsbetrag für echte Alleinerziehende 1.308 Euro. Jetzt hat der Gesetzgeber nachgebessert. Der Entlastungsbetrag steigt, und auch Alleinerziehende mit mehreren Kindern werden steuerlich entlastet. Eine Entscheidung des BFH tut ein Übriges, dass Alleinerziehende ihre Steuerlast über den Entlastungsbetrag mindern können.
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21.07.2015 · Fachbeitrag aus SSP · Sonderausgaben
Der BFH muss klären, ob Bonuszahlungen einer Krankenkasse an den Versicherungsnehmer den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge mindern. Das FG Rheinland-Pfalz ist der Ansicht, dass sie das nicht tun. Es kommt allerdings darauf an, wofür der Bonus gezahlt wird.
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20.07.2015 · Fachbeitrag aus SSP · Lohnsteuer
Gewährt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein zinsvergünstigtes oder zinsloses Darlehen, stellt der Zinsvorteil einen geldwerten Vorteil dar. Die Finanzverwaltung hat jetzt bekanntgegeben, dass bei der Ermittlung der marktüblichen Vergleichszinsen auch die – günstigen – Zinssätze berücksichtigt werden dürfen, die Kunden von Vermittlungs- und Vergleichsportalen im Internet bekommen. Damit kann das Arbeitgeberdarlehen noch weiter wirtschaftlich und steuerlich optimiert werden.
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