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  • 15.12.2025 · Fachbeitrag · Lehrvideo 92

    Mit Zuwendungsnießbrauch nicht abzugsfähigen Unterhalt doch absetzen

    | Nahezu jedes Kind erhält von den Eltern Unterhalt in Form von Sach- oder Geldleistungen. Das Problem daran ist, dass sich der Unterhalt grundsätzlich nicht von der Steuer absetzen lässt. Doch es gibt auch Ausnahmen. Besitzen die Eltern ein Vermietungsobjekt, lässt sich über eine Gestaltung mittels Zuwendungsnießbrauch der eigentlich nicht abzugsfähige Unterhalt doch absetzen; und das sogar ohne Höchstbeträge und auch bei minderjährigen Kindern. Lehrvideo 92 zeigt Ihnen, wie das Gestaltungsmodell funktioniert. |