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  • 02.03.2016 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Arbeitnehmer

    Mustereinspruch: Aufteilung der Übernachtungskosten von Ex-Patriates in beruflich und privat veranlasst

    Bei einem Arbeitnehmer, der ins Ausland entsandt wird, seine Wohnung in Deutschland behält und hierzulande noch Einkünfte bezieht, besteuert das Finanzamt die ausländischen Arbeitnehmereinkünfte nach dem Progressionsvorbehalt. Diese ausländischen Einkünfte kann der Arbeitnehmer um steuerfreien Arbeitslohn und Werbungskosten kürzen. Begleiten ihn Angehörige während der Entsendung, darf er Übernachtungskosten nicht in voller Höhe abziehen, sondern nur einen Teil davon. Um einen möglichst günstigen Aufteilungsmaßstab anzusetzen, sollten Sie sich auf einen Musterprozess beim BFH berufen.

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