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  • 06.07.2007 · Downloads allgemein · Downloads · Arbeitnehmer

    Bewerbungskosten: Berechnungsbogen Werbungskosten

    Bewerbungskosten können als Werbungskosten abgezogen werden. Mit Hilfe des Berechnungsbogens lassen sich die abzugsfähigen Aufwendungen leicht ermitteln

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