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  • 12.10.2016 · Download · Downloads · Alle Steuerzahler

    Außergewöhnliche Belastung- Mustereinspruch zur Kostendeckelung bei behinderungsbedingten Fahrten auf 0,30 Euro je km

    Sind Sie aufgrund Ihrer Behinderung außerhalb Ihres Haushalts auf einen Pkw angewiesen, können Sie neben dem Behinderten-Pauschbetrag Fahrtkosten für Privatfahrten von bis zu 15.000 km pro Jahr als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Ein Manko dieser Regelung ist, dass pro Kilometer maximal Kosten von 0,30 Euro anerkannt werden. Ein Musterprozess vor dem BFH könnte hier für eine Trendwende sorgen. Wahren Sie aktiv Ihre Rechte und nutzen Sie den SSP-Mustereinspruch.

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