04.12.2018 · Fachbeitrag · DS-GVO
Datenschutz: Betreuung und Vorsorgevollmacht
| Das AG Altötting (4.6.18, XVII 0266/05, Abruf-Nr. 205686 ) und das AG Gießen (16.7.18, 230 XVII 381/17 G, Abruf-Nr. 205687 ) haben sich mit der Frage beschäftigt, ob der Betreuer, der personenbezogene Daten des Betreuten im Rahmen seiner Amtsführung verarbeitet, hierzu gemäß der (DS-GVO) der Einwilligung des Betreuten oder eines für diesen Zweck bestellten Ergänzungsbetreuers bedarf. Ab sofort sollte man die Problematik bei Vorsorgevollmachten im Blick haben und ausdrücklich mit aufnehmen. |