29.05.2018 · Fachbeitrag · Berufsunfähigkeit
So genau muss der Versicherte seinen Beruf und die dabei ausgeübte Tätigkeit beschreiben
| Wird eine Berufsunfähigkeitsrente verlangt, darf der Versicherer verlangen, dass der Versicherte umfassende Angaben zu seinem Beruf macht. Zu weit gehen darf das aber nicht. Und auch Zeugen für den jeweiligen Arbeitsumfang sind nicht weniger glaubhaft, nur weil sie den Kläger nicht jederzeit bei der Arbeit sehen, so das OLG Dresden (27.3.18, 4 U 1519/17, Abruf-Nr. 201385 ). |