·Fachbeitrag ·Steuererklärung
Pflege von Angehörigen und Bekannten: So beteiligt sich das Finanzamt ‒ Teil 1
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| In einer immer älter werdenden Gesellschaft stehen Pflegeleistungen auf der Tagesordnung. In der letzten Ausgabe haben Sie erfahren, wie Mandanten Pflegeaufwendungen für sich selbst von der Steuer absetzen können. Doch auch bei der Pflege von Angehörigen oder Bekannten können Ihre Mandanten von steuerlichen Abzügen profitieren, wie der folgende Beitrag ‒ Teil 1 ‒ zeigt. In der nächsten Ausgabe folgt Teil 2 mit weiteren abzugsfähigen Kosten. |
1. Vier mögliche Steuererleichterungen
Pflegen Mandanten eine andere Person, können sie je nach Sachverhalt von vier verschiedenen Steuererleichterungen profitieren:
- Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG,
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