Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Rente & Steuer

Einnahmen aus Solaranlage sind auf Altersrente anzurechnen

| Das SG Mainz hat entschieden, dass Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage auf eine Altersrente anzurechnen sind und bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze dazu führen können, dass bereits ausgezahlte Rentenleistungen zurückerstattet werden müssen (SG Mainz 27.11.15, S 15 R 389/13, Abruf-Nr. 146350 ). |

 

Er machte insbesondere geltend, dass es darauf ankommt, ob das Einkommen einer Tätigkeit entspringt. Hierunter könnten nicht Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage fallen, die eher mit Erträgen aus einer Kapitalanlage vergleichbar sind. Im Übrigen sind die Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb versehentlich in seiner Steuererklärung und nicht in der seiner Ehefrau aufgetaucht.

 

Das SG schloss sich der Argumentation des Klägers nicht an. Es betonte, dass Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage Arbeitseinkommen im Sinne des Rentenrechts sind. Ausreichend hierfür ist, dass der Kläger eine unternehmerische Stellung innehabe, welche ihm die Einkünfte vermittelt. Dabei ist für die Höhe des Arbeitseinkommens der Einkommensteuerbescheid maßgeblich. Das Gesetz sieht eine volle Parallelität von Einkommensteuerrecht und Rentenversicherungsrecht sowohl bei der Zuordnung von Arbeitseinkommen als auch bei der Höhe des Arbeitseinkommens vor, so dass die Rentenversicherung die Zahlen des Finanzamts übernehmen kann. Etwaige Fehler der Finanzverwaltung sind nicht durch die Rentenversicherung zu korrigieren.

Quelle: Ausgabe 08 / 2016 | Seite 130 | ID 43809326