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· Nachricht · Rente

Einmal, zweimal, dreimal: Versicherungskonto mehrmals prüfbar

| Schule, Ausbildung, Beruf: Manche Versicherungszeiten sind bei der Rentenversicherung nicht oder falsch erfasst. Das kann konkret bedeuten: Weniger Rente. Vor allem ältere Menschen sollten rechtzeitig ihr Versicherungskonto prüfen. Sofern notwendig, können sie das sogar mehrmals tun. |

 

Die Kontenklärung wird bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt (SR 15, 3). Ein häufiger Irrtum: Versicherte gehen davon aus, dass dies nur einmal möglich ist. Werden z. B. unerwartet Dokumente entdeckt, mit denen Schul- oder Berufszeiten belegt werden können, kann jederzeit eine erneute Kontenklärung durchgeführt werden. Wichtig: Die Bearbeitung kann auch hier durchaus dauern. Daher gilt: Frühzeitig den Antrag stellen.

 

PRAXISTIPP | Auch einen neuen Bescheid können Sie mit der örtlichen Beratungsstelle besprechen. Die Bescheide enthalten oft unübersichtliche Zeitraumangaben und Zahlenkolonnen. Der Blick des Beraters hilft hier Fehler zu korrigieren oder Fragen zu klären. Auch möglich: Ein Online-Chat mit den Beratern der Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de

 

Weiterführender Hinweis

Quelle: Ausgabe 09 / 2018 | Seite 146 | ID 45390024