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· Nachricht · Geringfügige Beschäftigung

Beiträge zur Rentenversicherung bei Beschäftigung eines Rentners

| Ein Leser fragt: Ab 1.5.20 ist geplant, für ca. zwölf Stunden/Monat eine Putzfrau zu beschäftigen. Pauschaler Monatslohn hierfür 120 EUR. Die Frau ist 73 Jahre alt und in Rente. Sollte sie auf die Rentenversicherungspflicht verzichten? Oder erhält sie mehr Rente, wenn sie Rentenversicherungsbeiträge zahlt? |

 

Antwort | Die Rentnerin erhält geringfügig mehr Rente, wenn sie Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Bezieher einer Rente können nach Erreichen der Regelaltersgrenze durch Erklärung gegenüber ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, während einer Beschäftigung Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung zu entrichten. Durch die eigenen und die vom Arbeitgeber gezahlten Rentenversicherungsbeiträge erhöht sich die Rente zum 1.7. des darauffolgenden Jahres.

 

  • Beispiel

Ein Arbeitnehmer hat im Dezember 2018 die Regelaltersgrenze erreicht. Als Rentner hat er vom 1.1.19 bis 31.12.19 in einem Minijob mit einem monatlichen Verdienst von 450 EUR gearbeitet. Hierauf hat er neben seinem Arbeitgeber selbst Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 195 EUR gezahlt. Ab 1.7.20 würde sich dadurch seine Rente um 4,82 EUR erhöhen. Ob sich das wirklich rentiert, ist fraglich. Der Rentner sollte deshalb mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Kontakt aufnehmen.

 
Quelle: Ausgabe 04 / 2020 | Seite 56 | ID 46408071