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· Nachricht · Einkommensteuer

Doppelbesteuerung gesetzlicher Renten: BdSt sucht Kläger

| Der Bund der Steuerzahler (BdSt) möchte überprüfen lassen, ob Rentner der Renteneintrittsjahrgänge ab 2017 doppelt besteuert werden. Er sucht deshalb Rentner, um sie bei einer Musterklage zu unterstützen. |

 

Die Musterklage bezieht sich darauf, dass Neurentner während ihres Berufslebens nur einen Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben absetzen dürfen, bei Rentenbeginn im Jahr 2017 bzw. 2018 aber 74 bzw. 76 Prozent der Rente versteuern müssen. Der BdSt fordert deshalb insbesondere folgende Steuerzahler auf, sich wegen der Musterklage an ihn zu wenden:

 

  • Rentner, die seit etwa 2017 eine gesetzliche Rente beziehen und dafür Einkommensteuer zahlen müssen.

 

  • Rentner, die in den Berufsjahren eigene Beiträge aus versteuertem Einkommen (z. B. freiwillige Einzahlungen in Versorgungswerk) geleistet haben und denen noch alle Steuerbescheide aus den Vorjahren vorliegen.

 

Beachten Sie | Ihr Ansprechpartner beim BdSt ist der Steuerexperte Hans-Ulrich Liebern (Mail: liebern@steuerzahler-nrw.de, Tel. 0211 991750.

Quelle: Ausgabe 04 / 2019 | Seite 56 | ID 45773872