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· Fachbeitrag · Rente und Steuern

Krankheitsbedingte Unterbringung in Wohnstift: Aufwendungen können außergewöhnliche Belastungen i.S. von § 33 EStG sein

| Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenwohnstift „zwangsläufig“ i.S. des § 33 EStG sind und damit dem Grunde nach außergewöhnliche Belastungen sind. Soweit derartige Aufwendungen im Rahmen des Üblichen liegen, ermäßigen sie daher die Einkommensteuer ( 14.11.13, VI R 20/12, Abruf-Nr. 141043 ). |

 

In welcher Höhe die Unterbringungskosten tatsächlich abgezogen werden dürfen, muss das FG jetzt in einem zweiten Rechtsgang entscheiden. Der BFH hat den Rechtsstreit an das FG zurückverwiesen. Dort muss geklärt werden, ob sich das Pauschalentgelt für die Unterbringung noch im Rahmen des Üblichen bewegt. So liegen die Kosten z.B. außerhalb des Üblichen, wenn ein zu großes Wohnappartement ausgewählt wurde.

Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 55 | ID 42618423