·Fachbeitrag ·Pflegekosten
Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung ‒ Entlastung bei vollstationärer Pflege
von Alexander Schrehardt (Betriebswirt bAV [FH] und Versicherungsberater § 34d [2] GewO), Erlangen
| Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz und dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung hat der Gesetzgeber wichtige Neuerungen für die Pflege auf den Weg gebracht, die in dieser und der nächsten Ausgabe näher erläutert werden sollen. |
1. Eigenanteil an vollstationären Pflegekosten
Nachdem der Eigenanteil der Versicherten an den vollstationären Pflegekosten bis Ende 2016 in Abhängigkeit von der zuerkannten Pflegestufe ermittelt wurde, hat der Gesetzgeber mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil zum 1.1.17 eingeführt (Art. 2 Nr. 36 Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. I 2015, 2424).
Beachten Sie | Für Versicherte mit dem Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Leistungen der vollstationären Pflege.
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