Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Nachricht · Mandanten fragen

Wann erhält man zusätzliche Leistungen der Pflegekasse?

| Ein Mandant fragt: Mein Vater ist pflegebedürftig und hat auf Antrag die Pflegegrad 2 erhalten. Meine Familie hat sich entschlossen, seine Pflege selbst zu Hause zu übernehmen. Wir erhalten insoweit Pflegegeld von der Pflegekasse. Wir haben aber festgestellt, dass wir viele Ausgaben haben, die wir mit dem Pflegegeld nicht finanzieren können. Außerdem wären wir an einem Pflegekurs interessiert. Was haben wir für Möglichkeiten? |

 

Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad zuerkannt bekommen haben, erhalten Leistungen aus der Pflegekasse. Soweit sie zu Hause gepflegt werden, erhalten sie Pflegegeld. Darüber hinaus besteht bei häuslicher Pflege auf entsprechenden Antrag hin Anspruch auf

  • monatlich 125 EUR für Leistungen wie Alltagsbegleitung, Gehhilfen, Rollatoren, Rollstühle. Es existiert ein Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen und der privaten Kassen, der die erstattungsfähigen Hilfsmittel aufführt.

 

  • Des Weiteren auf monatlich 40 EUR für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen.

 

  • Angeboten werden auch kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige. Hier können sie sich auch mit anderen Betroffenen austauschen.
Quelle: Ausgabe 08 / 2018 | Seite 127 | ID 45374195