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· Fachbeitrag · Heimunterbringung

Umzug ins Pflegeheim: Daran ist zu denken

von RA Karl-Heinz Steffens, Berlin

| Der Umzug in eine Senioreneinrichtung ist ein gravierender neuer Lebensabschnitt, der gut geplant sein sollte. Der Beitrag zeigt anhand von Checklisten, an was alles gedacht werden muss und kann dem Mandanten ausgehändigt werden. |

1. Vor dem Umzug

Es ergeben sich aus der Unterbringungsart „vollstationäre Heimunterbringung“ oder „Betreutes Wohnen“ gewisse organisatorische und krankenkassentechnische Unterschiede. Deshalb ist hier immer vorher mit der Heimleitung oder dem Sozialdienst der Pflegeeinrichtung zu sprechen.

 

Checkliste / Das sollte vor dem Umzug geklärt werden

  • Finanzierung des Pflegeheimplatzes prüfen. Sind die Kosten gedeckt?
  • Umzugsunternehmen beauftragen (Preisvergleich Umzugsunternehmen)
  • Pflegegrad beantragen, falls noch nicht erledigt. Der Pflegegrad kann auch über Sozialdienst des Pflegeheims beantragt werden. Falls Pflegestufe abgelehnt oder falsch eingestuft wurde, Widerspruch einlegen
  • Pflegekasse/Krankenkasse darüber benachrichtigen, dass Sie in ein Pflegeheim umziehen (Antrag auf Übernahme der Kosten für vollstationäre Unterbringung ausfüllen und der Pflegekasse zusenden)
  • Mietvertrag für Wohnung/Haus kündigen
  • Reparaturen für die bisherige Wohnung organisieren
  • Wohnungsauflösung: Wohnung und Hausrat auflösen (verkaufen, verschenken, entsorgen)
  • Keller und Bodenraum entrümpeln
  • Mit der Heimleitung abklären, welche Möbel ins Pflegeheim mitgenommen werden dürfen
  • Haustiere: In manchen Einrichtungen sind Haustiere erlaubt (mit Heimleitung abklären)
  • Daueraufträge bei der Bank kündigen
  • Behandelnde Ärzte von Umzug benachrichtigen
  • Mit Hausarzt klären, ob er die Betreuung in der Pflegeeinrichtung weiterhin übernimmt oder ob über die Pflegeeinrichtung ein Arzt organisiert werden muss.
  • Wohnungsübergabetermin mit Vermieter vereinbaren
  • Eventuell müssen Namensetiketten an der Bekleidung angebracht werden (mit Heimleitung abklären)
  • Der Umzug (Umzugskosten) ins Pflegeheim sowie eventuelle Renovierungsarbeiten für eine Wohnung im Betreuten Wohnen können unter Umständen als Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen von der Krankenkasse bezuschusst werden (Bitte rechtzeitig Antrag bei der Pflegekasse stellen)
 

2. Adressänderungen und Vertragskündigungen

Prüfen Sie bitte in der Zeit vor der Heimaufnahme, von wem Sie regelmäßig Post bekommen und verschicken Sie eine Adressänderungs-Mitteilung bzw. kündigen Sie Verträge, die Sie nicht mehr benötigen.

 

Checkliste / Adressänderungen und Kündigungen

  • Ambulanten Pflegedienst kündigen
  • Banken von Wohnungswechsel benachrichtigen / evtl. Daueraufträge kündigen
  • Energielieferant (Gas, Wasser, Strom) kündigen/Adressänderung
  • Finanzamt
  • Freunde, Verwandte, Bekannte
  • Gemeindeverwaltung
  • GEZ kündigen (Heimbewohner brauchen keine GEZ-Gebühren zu bezahlen).
  • Hausnotrufsystem (falls vorhanden) kündigen
  • Kabelanschluss kündigen
  • Mahlzeitendienst kündigen
  • Nach dem Umzug bei Gemeinde-/Stadtverwaltung ummelden
  • Nachsendeantrag für die Post ausstellen
  • Pflegekasse/Krankenkasse von Umzug benachrichtigen
  • Rentenversicherung von Umzug benachrichtigen
  • Rückgabe von Hilfsmitteln, die nicht ins Pflegeheim (z. B. WC-Sitz, Pflegebett, usw.) mitgenommen werden
  • Telefon kündigen
  • Therapeuten von Umzug benachrichtigen
  • Vereine kündigen oder Mitteilung neue Adresse; Versicherungen kündigen/umschreiben lassen
  • Zeitungsverlage (Zeitschriften-Abos) kündigen oder auf neue Adresse umschreiben lassen
 

3. Versicherungen prüfen und kündigen

Prüfen Sie, welche Versicherungen Sie im Pflegeheim noch unbedingt benötigen und welche Sie kündigen können. Klären Sie auch mit der Heimleitung, mit welchen Versicherungen Sie als Bewohner automatisch über das Pflegeheim versichert sind. Policen Ihrer Versicherungen sollten Sie auf die neue Adresse umschreiben lassen oder kündigen.

 

Checkliste / Versicherungen

  • Sterbegeldversicherung (wenn vorhanden, macht es Sinn diese auch weiterhin zu behalten)
  • Hausratversicherung (nicht unbedingt nötig)
  • Private Haftpflichtversicherung (sehr sinnvoll: Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch die eigene Person entstanden sind)
  • Private Krankenversicherung
  • Private Pflegeversicherung
 

4. Akten und Dokumente

Klären Sie beim Heimeinzug mit der Pflegeeinrichtung, welche Dokumente Sie bei der Heimverwaltung hinterlegen müssen. Wenn möglich, hinterlegen Sie diese Dokumente jedoch nur als Kopie. Alle anderen Dokumente sollten bei Ihnen selbst oder bei Ihrem Beauftragten/Vertretungsberechtigten hinterlegt sein. Die mit einem * gekennzeichneten Positionen müssen nicht zwingend vorhanden sein. Wenn Sie jedoch diese Dokumente haben, sollten sie griffbereit an einem zentralen Ort vorliegen.

 

Checkliste / Akten und Dokumente

  • Allergie-Ausweis *
  • Ärztliche Verordnungen (z. B. über An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, medizinische Fußpflege bei Diabetikern, Verabreichen von Medikamenten usw.) Teilen Sie der Pflegedienstleitung mit, welche Verordnungen Sie seither erhalten hatten, sodass diese bei Bedarf auch weiterhin durchgeführt werden.
  • Ausweis Zuzahlungsbefreiung *
  • Berichte/Befunde von Ärzten, Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen (incl. Röntgenbilder, MRT usw.)
  • Bescheid Pflegestufen-Genehmigung /-Einordnung *
  • Bestattungsvorsorge *
  • Betreuerausweis, falls ein staatlicher Betreuer für Sie beauftragt ist
  • Betreuungsverfügung
  • Blutdruckpass
  • Blutgerinnungspass
  • Brillenpass
  • Defibrillatorpass
  • Diabetikerpass
  • Familienstammbuch
  • Heimanmeldung
  • Heimnotwendigkeitsbescheinigung
  • Herzschrittmacherpass
  • Impfpass
  • Inkontinenzbescheinigung *
  • Krankenkassennachweis
  • Liste von behandelnden Ärzten (mit Adresse)
  • Medikamentenplan vom Arzt
  • Nachweis über chronische Erkrankung (für Zuzahlungsbefreiung notwendig) *
  • Patientenverfügung *
  • Personalausweis
  • Pflegedokumentation eines ambulanten Pflegedienstes, falls dieser vor Einzug in die Pflegeeinrichtung in Anspruch genommen wurde *
  • Pflegegutachten *
  • Rentenbescheide
  • Schwerbehindertenausweis *
  • Testament *
  • Ummeldung Einwohnermeldeamt
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Versicherungspolicen
  • Vorsorge-/Generalvollmacht *
  • Zahnarzt-Bonusheft
 

5. Hilfsmittel und Persönliche Dinge

Nehmen Sie Ihre Hilfsmittel, soweit möglich, in die Pflegeeinrichtung mit. Hilfsmittel die Sie im Pflegeheim nicht mehr benötigen und die von der Krankenkasse bezahlt wurden, müssen Sie zurückgeben. Die Abwicklung der Rückgabe ist mit der Krankenkasse bzw. dem Lieferanten des Hilfsmittels (z. B. Sanitätshaus) abzuklären. Hilfsmittel wären,

  • Rollator
  • Elektromobil
  • Gehstöcke
  • Rollstuhl
  • Sauerstoffgerät
  • Hörgerät, usw.

 

Auch Heimbewohner haben das Recht auf ausreichende Versorgung mit Hilfsmitteln. Allerdings: Heim und Krankenkasse kommen nicht für alles auf. Personen mit Pflegegrad haben monatlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40 EUR. Wenn Sie in einem Pflegeheim gepflegt werden, haben Sie keinen Anspruch mehr auf diese Pflegehilfsmittel.

 

Beachten Sie | Wenn Sie jedoch in ein Betreutes Wohnen einziehen, haben Sie auch weiterhin Anspruch auf die Pflegehilfsmittel.

 

Checkliste / An diese persönlichen Dinge sollten Sie denken

  • Lesebrille, Sonnenbrille
  • Zahnprothesen
  • Nachtwäsche
  • Unterwäsche
  • Socken, Strümpfe, Strumpfhosen, Kompressionsstrümpfe
  • Hausanzug, Jogginganzug, Morgenmantel
  • Schuhe
  • Bargeld
  • Kalender
  • Jacken, Mäntel, Hosen, Blusen, Hemden, T-Shirts, Röcke, Kleider, Mützen, Hut, Schal, Handschuhe
  • Erinnerungsstücke/Lieblingsstücke
  • Handtaschen
  • Waschlappen, Handtücher, Duschtücher
  • Hygieneartikel wie Duschgel, Shampoo, Spiegel, Deodorant, Cremes, Rasierapparat
  • Nagelfeile/Nagelschere
  • Wenn möglich und gewünscht das eigene Bett, oder die eigene Matratze und evtl. Bettwäsche
  • Möbel (Regal, Schrank, Sessel, Kommode)
  • Bilder und Fotoalben
  • Bücher
  • Radio, Fernseher, CD-Spieler, evtl. Laptop
  • Kaffeemaschine, Geschirr
 
Quelle: Ausgabe 09 / 2017 | Seite 156 | ID 44753174