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· Fachbeitrag · Barrierefreiheit

Höhere Zuschüsse für Umbaumaßnahmen

| Erkrankungen und körperliche Einschränkungen im Alter oder die Folgen eines Unfalls können barrieregerechte Umbaumaßnahmen in der eigenen Wohnung notwendig machen. Jetzt gibt es dafür höhere Zuschüsse. |

 

Hierzu zählen z.B. ein Umbau des Bads, Haltegriffe, Rollrampen oder ein Treppenlift. Zum 1.1.15 wurde der Zuschuss für solche Umbaumaßnahmen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz deutlich erhöht. Pro Maßnahme gibt es bis zu 4.000 EUR (zuvor 2.557 EUR) für Umbauten in der eigenen Wohnung und bis zu 16.000 EUR (zuvor 10.228 EUR) bei Umbauten in einer Pflege-WG (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Entsprechende Zuschüsse müssen vor Beginn der Umbauarbeiten bei der Pflegekasse beantragt werden. Ferner wurden die Zuschüsse für Pflegehilfsmittel im Alltag auf 40 EUR (zuvor 31 EUR) angehoben.

 

PRAXISHINWEIS | Der Barrierefrei Leben e.V. bietet Hilfsmittel- und Bauberatung und seit 2006 eine deutschlandweite kostenlose Wohnberatung per Internet für ältere und behinderte Menschen. Spezialisten informieren zu Umbaumaßnahmen, Wohnraumhilfsmittel und Finanzierung, prüfen Baupläne und empfehlen zuverlässige Ansprechpartner (z.B. Architekten und Handwerker).

 

Weiterführende Hinweise

  • Mandanten bei Umbaumaßnahmen richtig beraten, SR 14, 166
  • Krankenkassen-Vergleich: Zusatzleistungen für Senioren, SR 15, 19
Quelle: Ausgabe 07 / 2015 | Seite 109 | ID 43461492