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· Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

Bundesrat berät über Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen

| Der Bundesrat befasst sich am 18.9.20 abschließend mit einem Gesetz, das die Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen regelt. Der Bundestag hatte es vor der parlamentarischen Sommerpause am 2.7.20 verabschiedet. |

 

Ziel des Gesetzes ist es nach der amtlichen Begründung, Intensiv-Pflegebedürftige besser zu versorgen, Fehlanreize in der Intensivpflege zu beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Dazu sieht der Bundestagsbeschluss einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege im Fünften Buch Sozialgesetzbuch vor.

Strengere Qualitätsvorgaben

Künftig können nur besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte die außerklinische Intensivpflege anordnen. Die Betreuung zu Hause bleibt weiterhin möglich ‒ allerdings unter strengen Qualitätsvorgaben. Ambulante Pflegedienste sind zur Zusammenarbeit mit Fachärzten verpflichtet. Überprüft wird die Qualität der Versorgung von den Medizinischen Diensten im Auftrag der Krankenkassen durch eine persönliche Begutachtung am Leistungsort.

Befreiung von Eigenanteilen

Damit die Unterbringung in einer stationären Einrichtung nicht aus finanziellen Gründen scheitert, sind Intensiv-Pflegebedürftige dort weitgehend von den Eigenanteilen befreit. Entfällt der Anspruch auf außerklinische Intensivpflege, da sich der Gesundheitszustand gebessert hat, können Krankenkassen diese Kosten als Satzungsleistung übernehmen.

Zugang zur geriatrischen Rehabilitation

Darüber hinaus erleichtert das Gesetz den Zugang zur geriatrischen Rehabilitation: Verordnen Ärztinnen und Ärzte diese als medizinisch notwendig, dann können Krankenkassen sie nicht mehr ablehnen.

Stärkeres Wunsch- und Wahlrecht

Um das Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl der Reha-Einrichtung zu stärken, müssen sie künftig nur noch die Hälfte der Mehrkosten zahlen, wenn sie eine andere als die zugewiesene Einrichtung wählen. Bislang tragen Versicherte die Mehrkosten vollständig. Die Mindestwartezeit für eine erneute Reha von Kindern und Jugendlichen entfällt künftig.

Bezahlung der Pflegekräfte

Verbesserungen gibt es auch bei der Bezahlung der Pflegekräfte in Reha-Einrichtungen: Hierfür entfällt die Grundsummenlohnbindung ‒ damit sind höhere Vergütungen in Einrichtungen möglich. Außerdem gelten tarifvertragliche und kirchliche Arbeitsrechtsregelungen künftig als wirtschaftlich.

Missbrauch ausschlaggebend für Reform

Ausschlaggebend für die Reform der Intensivpflege waren nach Angaben der Bundesregierung steigende Patientenzahlen in der außerklinischen Pflege und ein zunehmender Missbrauch ‒ etwa durch dubiose Pflegedienste.

Änderungen im Bundestagsverfahren

Das Gesetz geht auf einen Entwurf der Bundesregierung zurück, der im Laufe des Bundestagsverfahrens umfangreich verändert wurde. Dabei hat der Bundestag auch einige Anregungen des Bundesrats aus dessen Stellungnahme vom 15.5.20 aufgegriffen.

 

Quelle | Bunderat

Quelle: ID 46856089