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· Fachbeitrag · Zettel-Testamente

Kleiner Zettel und zusammengefaltetes Pergamentpapier kein gültiges Testament

| Ein ernsthafter Testierwillen kann nicht feststellbar sein, wenn das vermeintliche Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem Stück Papier oder einem zusammengefalteten Pergamentpapier errichtet worden ist (OLG Hamm 27.11.15, 10 W 153/15, Abruf-Nr. 146303 ). |

 

Ein Testament zu errichten setzt einen ernstlichen Testierwillen des Erblassers voraus. Er muss eine rechtsverbindliche Anordnung für seinen Todesfall treffen wollen. Reine Entwürfe eines Testaments reichten nicht aus. Hier bestanden Zweifel am ernstlichen Testierwillen. Die angeblichen Testamente waren nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem ausgeschnittenen Stück Papier und einem gefalteten Bogen Pergamentpapier geschrieben worden.

 

Nach der äußeren und der inhaltlichen Gestaltung war ein Testament ebenfalls fraglich. Die Überschrift enthalte gravierende Schreibfehler, im Text fehle ein vollständiger Satz. Dabei sei die Erblasserin der deutschen Sprache in Schrift und Grammatik hinreichend mächtig gewesen.

 

Quelle: Ausgabe 02 / 2016 | Seite 21 | ID 43808383