· Fachbeitrag · Planungsleistungen
OLG: Ganzheitliche Planung ist besser als Produktberaterplanung
| Das OLG München hat sich in einem Planungsmangelprozess auch mit der Frage befasst, ob es sinnvoll ist, einen unabhängigen Fachplaner für bauphysikalische Leistungen zu beauftragen oder die Planungsverantwortung an einen Produktlieferanten zu delegieren. Es kam zum Ergebnis, dass die Planungsbeteiligten nicht schon dadurch aus der Planungsverantwortung entlassen werden, wenn ein kleiner Teilbereich von werkvertraglicher Verantwortung an einen Produktlieferanten übertragen wird. |
Dagegen spricht für das OLG bereits, das Produktlieferanten lediglich die Verwendungsnachweise für ihre eigenen Produkte selbst liefern, das bauphysikalische relevante Umfeld im Kontext des Zusammenwirkens mit anderen Baustoffen dabei jedoch nicht weiter verantwortlich bearbeiten (OLG München, Urteil vom 26.3.2013, Az. 28 U 2645/10, Abruf-Nr. 145216).
PRAXISHINWEIS | Die Münchner Richter haben das Urteil zum Anlass genommen, grundsätzlich auf die Gemengelage ganzheitliche Planungslösung versus Planungslösungen von Produktberatern und Herstellern einzugehen. Das OLG plädiert eindeutig für ganzheitliche Planungslösungen; und nicht allein deshalb, weil dann die Haftungsfrage leichter klärbar ist, sondern weil es das OLG als die für den Bauherrn wirtschaftlichste Lösung ansieht. Wenn Bauherrn dagegen erwägen, auf Fachplanungskompetenz zu verzichten, um sich aus Kostengründen von Produktberatern und Herstellern „Planungslösungen“ andienen zu lassen, ist das für das OLG „Sparen an der falschen Stelle“. Insoweit haben Sie für Ihre Auftragsbeschaffung jetzt sogar „obergerichtliche Unterstützung“ erhalten. |