· Fachbeitrag · Versicherungen
Ruhestand in Sicht oder Generation 50 plus: Haben Sie an alles gedacht?
von Christiane Bentz, Finanzberaterin, Ihre persönliche Finanzberatung/Apotheken-Service, Grabenstätt, www.ipf-chiemgau.de
| Damit einem wohlverdienten Ruhestand ohne finanzielle Sorgen nichts im Wege steht, sollten Sie sich rechtzeitig Gedanken über Ihr Versicherungsportfolio machen. Bei vielen Versicherungen ändern sich ab diesem Lebensabschnitt sowohl die Versicherungsprämien als auch der -schutz. Es lohnt sich, hier entsprechende Anpassungen vorzunehmen. |
Vertragsanpassungen
Versicherungen bieten vor allem im Bereich Privathaftpflicht Rabatte für die Zielgruppe „50 plus“ an, die sich in Form einer günstigeren Prämie auswirken. Daneben gibt es weitere Versicherungen, die Sie überdenken sollen.
Rechtsschutz
Beim Rechtsschutz gibt es „Senioren-Tarife“, bei denen der Arbeits-Rechtsschutz ausgeschlossen ist. Man geht hier davon aus, dass der Versicherte keiner Berufstätigkeit mehr nachgeht. Streitigkeiten aus einer geringfügigen Beschäftigung und als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- oder Pflegeverhältnissen bleiben integriert.
Unfallversicherung
Bei einer vorhandenen Unfallversicherung sollten Sie nachfragen, ob der Versicherungsschutz unverändert über das 65. Lebensjahr hinaus bestehen bleibt. Einige Anbieter heben den Vertrag automatisch mit Vollendung eines bestimmten Lebensalters auf. Dann stehen Sie ohne Schutz da und müssen sich (mit erneuter Gesundheitsprüfung) einen neuen Versicherer suchen. Das könnte mit Blick auf die Beschränkungen beim Eintrittsalter (Höchsteintrittsalter häufig 65 Jahre) schwierig werden. Wichtig ist zudem, dass Unfälle, die durch Herzinfarkt oder Schlaganfall verursacht werden, mitversichert sind. Auch der Oberschenkelhalsbruch, der im Alter häufig vorkommt, sollte als Unfall angesehen werden.
Private Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen heben mit Rentenbeginn (Nachweis der Rentenzahlung muss erbracht werden) einen eventuell eingeschlossenen Krankentagegeldtarif („Lohnfortzahlung“) auf.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Können Sie es sich finanziell leisten, ist es ggf. sinnvoll, eine vorhandene Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen. Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit wird das entfallende Gehalt durch private Vermögenswerte abgefedert. Bitte beachten Sie, dass dieser Weg - wenn überhaupt - nur zeitnah zum Rentenbeginn gegangen werden sollte.
Haben Sie eine Risikolebensversicherung, die zur Absicherung eines Immobilienkredits dient und das Darlehen ist bereits vollständig zurückgeführt? Wenn ausreichende Vermögenswerte aufgebaut sind, sodass Ihre Familie in Ihrem Todesfall den momentanen Lebensstandard halten kann, ist diese Absicherung entbehrlich und kann gekündigt werden.
Vertragsaufstockungen/Neuabschlüsse
Auch Vertragsaufstockungen und Neuabschlüsse können sinnvoll sein.
Pflegeversicherung
Oft haben Selbstständige aus Kostengründen nur die gesetzliche Pflegeversicherung im Rahmen der Krankenversicherung abgeschlossen. Diese leistet bei Pflegegrad 5/vollstationäre Pflege maximal 2.005 Euro monatlich. Eine Unterbringung im Pflegeheim kostet aber je nach Region zwischen 3.000 und 4.500 Euro. Die Differenz von 1.000 bis 2.500 Euro muss dann aus eigener Tasche erbracht werden. Es ist sinnvoll, diese Lücke durch eine private Pflegezusatzversicherung zu schließen.
Rentenversicherung
Nutzen Sie die Möglichkeit, Anlagen zu optimieren bzw. Ihren Wünschen anzupassen. Die meisten Rentenversicherungen haben ein Kapitalwahlrecht. Das heißt, Sie können alternativ zur monatlichen lebenslangen Rente (Finanzierung des monatlichen Lebensunterhalts) auch die Einmalauszahlung (z. B. für die Tilgung eines Immobilienkredits) wählen. Weiterhin können Sie den Rentenbeginn ggf. hinausschieben. Meistens verfällt dann das Kapitalwahlrecht; nur die Rentenzahlung ist noch möglich. Handelt es sich bei dem Vertrag um eine fondsgebundene Rente, haben Sie bei Rentenbeginn (statt Auflösung und Auszahlung) auch die Möglichkeit, die Fondsanteile in Ihr eigenes Bankdepot zu übertragen. Das ist sinnvoll, wenn Sie das Geld nicht sofort benötigen und die Fondsanteile derzeit weniger wert sind. Im Depot können sie sich „erholen“ und zu einem späteren Zeitpunkt liquidiert werden.
Zusätzlich ist eine erneute Rentenanalyse empfehlenswert. Ihre Vorstellungen hinsichtlich des Rentenalters sind jetzt konkret, es stehen wieder freie Mittel zur Verfügung und Korrekturen sind noch möglich. Dabei sind folgende Fragen zu beantworten:
- Welcher Betrag soll Ihnen aus heutiger Sicht monatlich ab Rentenbeginn zur Verfügung stehen?
- Welche Rentenansprüche bzw. Auszahlungen haben Sie zu erwarten?
- Was verbleibt nach Abzug von Inflation/Steuer/ggf. Krankenversicherungsbeiträgen?
- Wie viel sind Sie bereit, noch anzusparen, um diese Lücke zu schließen?
- Müssen die vorhandenen Geldanlagen hinsichtlich der Risikostruktur neu aufgestellt werden?
Anhand dieser Angaben kann Ihnen ein unabhängiger Berater oder Makler Vorschläge unterbreiten, um die Versorgungslücke zu schließen.