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· Fachbeitrag · Steuerjahr 2021

Steueränderungen 2021: Der tabellarische Schnellüberblick

| Am 01.01.2021 sind eine ganze Reihe steuerlicher Regelungen neu geschaffen oder geändert worden. Die Januar-Ausgabe von SSP verschafft Ihnen den Überblick. Dieser Beitrag enthält den Schnellüberblick in tabellarischer Form. |

Tabellarischer Schnellüberblick

Damit Sie sich durch die aus Sicht von SSP wichtigsten Steueränderungen 2021 gut „hindurchhangeln“ können, sind diese auf den folgenden zehn Seiten tabellarisch aufgelistet. Die Änderungen sind gegliedert nach Steuerart, Paragraf, Stichwort, einer kurzen inhaltlichen Beschreibung, der Benennung des Gesetzes bzw. der Rechtsquelle und dem Datum des Inkrafttretens. Zu jeder Rechtsquelle ist auch eine „Abruf-Nr.“ aufgeführt. Wenn Sie diese Nummer auf ssp.iww.de in das rechteckige Suchfeld eingeben, gelangen Sie zum Wortlaut des Gesetzes oder der Verwaltungsanweisung. Ab Seite 12 werden dann wichtige Änderungen näher beleuchtet.

 

  • Steueränderungen 2021 im EStG

§

Stichwort

Neuregelung inhaltlich

Gesetz/Rechtsquelle

Inkraft-treten

 § 3 Nr. 2 Buchst. e EStG

Ausländisches Elterngeld

Zahlungen aus EU/EWR/Schweiz werden unter Progressionsvorbehalt freigestellt, soweit sie dem deutschen Elterngeld vergleichbar sind

JStG 2020, Abruf-Nr. 218505

01.01.2021

 § 3 Nr. 11a EStG

Corona-Bonus

Auszahlungsfrist wird bis zum 30.06.2021 verlängert

JStG 2020

01.01.2021

 § 3 Nr. 19 EStG

Outplacement-Beratung

Klarstellende Erweiterung der Steuerbefreiung für Weiterbildung in Bezug auf Beratung ausscheidender Arbeitnehmer

JStG 2020

01.01.2021

 § 3 Nr. 26 EStG

Übungsleiter-freibetrag

Eröhung von 2.400 Euro auf 3.000 Euro (mehr dazu auf Seite 19)

JStG 2020

01.01.2021

 § 3 Nr. 26a EStG

Ehrenamtsfreibetrag

Erhöhung von 720 Euro auf 840 Euro

JStG 2020

01.01.2021

 § 3 Nr. 28a EStG

Zuschuss Kurzarbeitergeld

Verlängerung der Steuerbefreiung für Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld bis 31.12.2021

JStG 2020

VZ 2021 (ab 01.03.2021)

§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b

Home-Office-Pauschale

Einführung einer Home-Office-Pauschale von 5 Euro täglich, maximal 600 Euro im Jahr (mehr dazu ab Seite 14)

JStG 2020

VZ 2020 und 2021

 § 7g EStG

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Erhöhung des IAB von 40 auf 50 Prozent; einheitliche Gewinngrenze von 200.000 Euro (mehr dazu lesen Sie ab Seite 28)

JStG 2020

01.01.2020

 § 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG

Sonderabschreibungen

Auch der Anwendungsbereich der Sonderabschreibungen wurde um vermietete Wirtschaftsgüter erweitert.

JStG 2020

Tag nach Verkündung

§ 7g Abs. 7 EStG

IAB bei Personengesellschaften und Gemeinschaften

Hinzugerechnet werden dürfen Investitionsabzugsbeträge nur in dem Vermögensbereich, in dem der Abzug erfolgt ist.

JStG 2020

Tag nach Verkündung

 § 7h Abs. 2 S. 1 EStG

Erhöhte Absetzung bei Gebäude in Sanierungsgebiet

Der Steuerzahler kann die erhöhten Abschreibungen nur noch durch eine Bescheinigung nachweisen, die nicht offensichtlich rechtswidrig ist.

JStG 2020

Tag nach Verkündung

§ 7i Abs. 2 S. 1 EStG

Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen

Der Steuerzahler kann die erhöhten Abschreibungen nur noch durch eine Bescheinigung nachweisen, die nicht offensichtlich rechtswidrig ist.

JStG 2020

Tag nach Verkündung

 § 8 Abs. 2 EStG

Sachbezüge

Erhöhung der Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro auf 50 Euro

JStG 2020

01.01.2022

 § 8 Abs. 4 EStG

Sachbezüge

Definition der Zusätzlichkeit von Sachbezügen (mehr dazu ab Seite 20)

JStG 2020

01.01.2020

 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 8a EStG

Entfernungspauschale mit Mobilitätsprämie

Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler; Einführung einer Mobilitätsprämie für Geringverdiener (mehr dazu ab Seite 13)

Klimaschutz-pakt Steuern, Abruf-Nr. 213348

01.01.2021

§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG

Sonderausgabenabzug

Für den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a EStG ist nun zusätzlich die Angabe der erteilten Identifikationsnummer des Empfängers in der Steuererklärung des Leistenden erforderlich.

JStG 2020

01.01.2021

 § 10 Abs. 2 EStG

Sozialversicherung Schweiz

Abzugsfähigkeit von Sozialversicherungsbeiträgen bei Tätigkeit in der Schweiz

JStG 2020

01.01.2021

§ 20 Abs. 4a S. 5 EStG

Unbare Kapitalmaßnahmen

Kapitalmaßnahmen inländischer Maßnahmen wurden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen.

Wichtig | Die Neufassung der Norm ist für die Zuteilung von Anteilen anzuwenden, wenn diese nach dem 31.12.2020 erfolgt und die die Zuteilung begründeten Anteile nach dem 31.12.2008 angeschafft worden sind.

JStG 2020

Tag nach der Verkündung

 § 20 Abs. 6 EStG

Kapitalverluste

Erhöhung der Verlustverrechnungsbeschränkung von 10.000 Euro auf 20.000 Euro

JStG 2020

01.01.2021

 § 21 Abs. 2 EStG

Mindestmiete

Absenkung der Mindestmiete von 66 Prozent auf 50 Prozent (mehr dazu ab Seite 25)

JStG 2020

01.01.2021

§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a EStG

Rentenzahlungen nach dem Tod

Stirbt der Rentenempfänger, ist ihm die Rente für den Sterbemonat noch zuzurechnen (Doppelbuchst. aa S. 9).

JStG 2020

01.01.2021

§ 22 Nr. 5 S. 15 EStG

Fondsgebundene Altersvorsorgeverträge

Die Teilfreistellung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 9 EStG ist nun bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen generell ausgeschlossen.

JStG 2020

01.01.2021

§ 22a Abs. 1 EStG

Rentenbezugsmitteilung

Ab dem 01.01.2022 wird die Rentenbezugsmitteilung um die durch Steuerabzug gemäß § 50a Abs. 7 einbe-haltenen Beträge erweitert.

JStG 2020

01.01.2021

 § 24b EStG

Alleinerziehenden-Entlastungs-betrag

Entfristung der Erhöhung 2020/2021

JStG 2020

01.01.2021

 § 32 Abs. 6 EStG

Kinderfreibetrag

Erhöhung um 576 Euro

Zweites Fa-milienentlastungsgesetz, Abruf-Nr. 219046

01.01.2021

 § 32a EStG

Grundfreibetrag; kalte Progression

Anhebung des Grundfreibetrags um 336 Euro auf 9.744 Euro, im kommenden Jahr dann auf 9.984 Euro. Zudem wird der Steuertarif insgesamt um etwa 1,5 Prozent verschoben, 2022 dann nochmals um den gleichen Wert.

2. FamEntlastG

01.01.2021

§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG

Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Es werden nur Einkünfte des Gesellschafters aus einer Forderung gegenüber der Gesellschaft nach § 32a EStG tariflich besteuert, wenn sie für die Gesellschaft Betriebsausgaben darstellen (mehr dazu ab Seite 23).

JStG 2020

Tag nach Verkündung

§ 32d Abs. 5 S. 1 EStG

Anrechnung ausländischer Steuern

Die ausländische Steuer ist nur auf den Kapitalertrag anzurechnen, der steuerpflichtig ist. Daraus ergibt sich, dass § 20 InvStG vorrangig anzuwenden ist.

JStG 2020

01.01.2021

§ 33 Abs. 2a EStG

Behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag

  • Geh- und stehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mind. 80 bzw. mit dem Merkzeichen „G“ und einem GdB von mind. 70 erhalten einen Pauschbetrag i. H. v. 900 Euro.
  • Behinderte Menschen mit dem Merkzeichen „aG“ oder dem Merkzeichen „H“ oder Blinde erhalten einen Pauschbetrag von 4.500 Euro.

Behinderten-Pauschbetragsgesetz,

Abruf-Nr. 219484

15.12.2020 (= Tag nach Verkündung)

 § 33a Abs. 1 EStG

Außergewöhnliche Belastungen

Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird auf 9.696 Euro angehoben (bisher: 9.408 Euro).

2. FamEntlastG

01.01.2021

 § 33b Abs. 2, 3 EStG

Behinderten-Pauschbetrag

Starke Erhöhung der Behindertenpauschbeträge; Wegfall der zusätzlichen Einschränkungen bei Behinderung unter 50 Prozent (mehr dazu ab Seite 16)

Behinderten-Pauschbetragsgesetz

15.12.2020

 § 33b Abs. 6 EStG

Pflege-Pauschbetrag

Differenzierung des Betrags in Abhängigkeit vom Pflegegrad

Behinderten-Pauschbetragsgesetz

15.12.2020

§ 36 Abs. 2 Nr. 2 S. 5 EStG

Wegzug

Für die Anrechnung des Steuerabzugs im Kalenderjahr des Wechsels der Steuerpflicht von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht ist das Wohnsitzfinanzamt alleine zuständig.

JStG 2020

01.01.2021

§ 37 Abs. 6 EStG (aufgehoben)

Einkommen-steuer-Vorauszahlungen

Die Regelung wurde aufgehoben. Eine pauschale Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei der Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen ist damit nicht mehr möglich.

JStG 2020

Tag nach Verkündung

§ 39 Abs. 3 EStG

Elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren

Zuständig für die Zuteilung einer Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Arbeitnehmer, die nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind, ist das Wohnsitzfinanzamt.

JStG 2020

01.01.2021

§ 39 Abs. 4 und 4a EStG

Private Krankenversicherung und Pflegepflicht-versicherung

  • Für die Einordnung der Beitragshöhe als Lohnsteuerabzugsmerkmal ist kein Antrag des Arbeitgebers mehr nötig. Bei der privaten Krankenversicherung müssen dafür die Voraussetzungen des § 3 Nr. 62 vorliegen (Abs. 4).
  • Das Versicherungsunternehmen ist für die Übermittlung der genannten Beiträge zuständig. Maßgebliche Frist ist der 20.11. des Vorjahres, für das die Beiträge maßgeblich sind (Abs. 4a).

JStG 2020

01.01.2023

§ 39a Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG

Freibetrag bei Arbeitslohn

Einzubeziehen in den Freibetrag sind nun auch Sonderausgaben i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 3 unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2, wenn die Beiträge an Versicherungsunternehmen oder Sozialversicherungsträger geleistet werden, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung nicht im Inland haben. Das gilt für unbeschränkt (Abs. 1) und beschränkt (Abs. 4) einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer.

JStG 2020

01.01.2024

§ 39e Abs. 8 S. 2 EStG

Elektronischer Lohnsteuerabzug

Der Arbeitgeber kann für den Arbeitnehmer die Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen. Der Arbeitnehmer muss ihn dazu bevollmächtigen.

JStG 2020

01.01.2021

 § 40 Abs. 2 EStG

Soldaten-Freifahrten

Pauschbesteuerung (25 Prozent) für die Freifahrtberechtigungen, die Soldaten nach § 30 Abs. 6 des Soldatengesetzes bei Bahnfahrten nutzen können.

JStG 2020

In allen offenen Fällen

§ 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 5 EStG

Investmentfonds, Steuerabzug

Ein Investmentfonds hat den Steuerabzug durchzuführen, wenn die Investmentanteile weder im Inland noch im Ausland bei einem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut oder einem Wertpapierhandelsunternehmen oder einer Wertpapierhandelsbank verwahrt werden.

JStG 2020

Tag nach Verkündung

§ 45a Abs. 6 EStG

Berichtigung einer Steuerbescheinigung

Die Mitteilungspflicht an das Finanzamt ist nun unabhängig davon, ob die ursprüngliche Steuerbescheinigung elektronisch oder in Papierform übermittelt worden ist. Außerdem wurde der Meldeumfang erweitert.

JStG 2020

01.01.2021

§ 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG

Veranlagungspflicht bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Eine Veranlagung wird nur durchgeführt, wenn Beiträge zu Krankenversicherungen und gesetzlichen Pflegeversicherungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 erstattet wurden, die Erstattung mehr als 410 Euro betrug und der im Kalenderjahr erzielte Arbeitslohn 12.550 Euro (bisher: 11.900 Euro) übersteigt, oder bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 erfüllen, der im Kalenderjahr von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 23.900 Euro (bisher: 22.600 Euro) übersteigt.

JStG 2020

01.01.2024

§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG

Vermeidung einer Übermaßbesteuerung bei beschränkt Steuerpflichtigen

Wenn für das um den Grundfreibetrag erhöhte zu versteuernde Einkommen ein besonderer Steuersatz gilt, ist dieser auf das zu versteuernde Einkommen anzuwenden.

JStG 2020

Tag nach Verkündung

§ 50 Abs. 1a EStG

Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen

Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG sind jetzt auch bei beschränkt Steuerpflichtigen als Sonderausgaben zu berücksichtigen, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt werden.

JStG 2020

01.01.2021

§ 50 Abs. 2 S. 9 EStG

Zuständiges Finanzamt bei beschränkter Steuerpflicht

Für die Besteuerung des Gläubigers ist in den Fällen des § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 6 EStG das Finanzamt zuständig, das auch für die Besteuerung des Schuldners zuständig ist. Bei mehreren Schuldnern ist maßgeblich, von welchem Schuldner die Leistung im Veranlagungszeitraum zuerst zufloss.

JStG 2020

01.01.2021

§ 50 Abs. 2 S. 10 EStG

Härteausgleich bei beschränkt Steuerpflichtigen

Die Regelungen zum Härteausgleich und zum erweiterten Härteausgleich sind auch bei beschränkt steuerpflichtgen Arbeitnehmern anzuwenden.

JStG 2020

01.01.2021

§ 66 Abs.1 EStG

Kindergeld

Das Kindergeld wird für jedes zu berücksichtigende Kind um 15 Euro monatlich erhöht.

2. FamEntlastG

01.01.2021

 § 105 EStG

Mobilitätsprämie

Festlegung eines Mindestbetrags von 10 Euro; Verbindung von Antrag auf Mobilitätsprämie mit Einkommensteuerveranlagung.

JStG 2020

01.01.2021

 

 

  • Steueränderungen 2021 in der AO

§

Stichwort

Neuregelung inhaltlich

Gesetz/Rechtsquelle

Inkraft-treten

§ 1 Abs. 2 Nr. 6 AO

Realsteuern/ Gemeinden

Gemeinden können Informationen, die ihnen bekannt sind, aber dem Steuergeheimnis unterliegen, künftig auch für die Vollstreckung von nichtsteuerlichen Forderungen nutzen.

JStG 2020

Tag nach Verkündung

§ 19 Abs. 2 S. 3 AO

Wegzug

Zieht ein Steuerpflichtiger in das Ausland und erzielt dort keine Einkünfte, bleibt das letzte örtlich zuständige Finanzamt zuständig.

JStG 2020

Tag nach Verkündung

§ 32i Abs. 9 S. 2 AO

Einspruchs-verfahren

Das außergerichtliche Verfahren findet statt bei Ansprüchen auf Auskunft und Informationszugang.

JStG 2020

Tag nach Verkündung

 § 52 Abs. 2 S. 1 AO

Neue gemeinnützige Zwecke

Klimaschutz, Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, Ortsverschönerung, Freifunk, Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen

JStG 2020

Tag nach Verkündung

 § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO

Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung

Zeitnahe Mittelverwendung gilt nicht mehr bei jährlichen Einnahmen von nicht mehr als 45.000 Euro

JStG 2020

Tag nach Verkündung

 § 57 Abs. 3 AO

Kriterium "Unmittelbarkeit" im Gemeinnützigkeitsrecht

Unmittelbarkeit wird auf Kooperation mit anderen gemeinnützigen Organisationen ausgeweitet

JStG 2020

Tag nach Verkündung

 § 57 Abs. 4 AO

Gemeinnützigkeit für Holdings

Auch Holdingstrukutren können die Gemeinnützigkeit erlangen

JStG 2020

Tag nach Verkündung

§ 58 Nr. 1 und 2 AO

Mittelweitergabe

Unbeschränkte Mittelweitergabe auch ohne Förderkörpereigenschaft, d. h. Regelung zur teilweisen Mittelweitergabe (Nr. 2) wird aufgehoben

JStG 2020

Tag nach Verkündung

 § 58a AO

Vertrauensschutz bei Mittelweitergabe

Vertrauensschutz bei Mittelweitergabe, wenn sich Mittelgeber von der Gemeinnützigkeit des Empfängers überzeugt hat.

JStG 2020

Tag nach Verkündung

 § 60a AO

Verweigerung der Genmeinützigkeit

Verweigerung der satzungsmäßigen Anerkennung der Gemeinnützigkeit auf Basis der tatsächlichen Geschäftsführung

JStG 2020

Tag nach Verkündung

 § 64 Abs. 3 AO

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Erhöhung der Umsatzfreigrenze von 35.000 Euro auf 45.000 Euro

JStG 2020

Tag nach Verkündung

 § 68 Nr. 1c AO

Flüchtlingshilfeeinrichtungen

Flüchtlingshilfeeinrichtungen sind ein Zweckbetrieb

JStG 2020

Tag nach Verkündung

 § 68 Nr. 4 AO

Zweckbetriebe

Erweiterung der Zweckbetriebseigenschaft des § 68 Nr. 4 AO um die „Fürsorge für psychische und seelische Erkrankungen“

JStG 2020

Tag nach Verkündung

§ 93a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO

Mitteilungs-pflichten

Die Bundesregierung kann Behörden künftig durch Verordnung dazu verpflichten,

  • bei unbaren Geschäften die Bankverbindung des Leistungsempfängers (Buchst. a) und
  • die Adressaten und die Höhe von Ordnungsgeldern, die nach § 335 HGB festgesetzt worden sind (Buchst. e) mitzuteilen.

JStG 2020

Tag nach Verkündung

§ 138 Abs. 2 AO

Mitteilungspflichten

Steuerzahler sind nicht verpflichtet, dem Finanzamt bestimmte Angaben mitzuteilen, wenn der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften weniger als ein Prozent am Kapital oder am Vermögen beträgt.

JStG 2020

Tag nach Verkündung

 § 146 Abs. 2a AO

Buchführung

Steuerzahler können elektronische Bücher oder sonstige elektronische Aufzeichnungen auch in einem anderen Mitgliedstaat der EU führen und aufbewahren.

Art. 22 JStG-E

Tag nach Verkündung

 
  • Steueränderungen 2021 im UStG

§

Stichwort

Neuregelung inhaltlich

Gesetz/Rechtsquelle

Inkraft-treten

1 Abs. 2 UStG)

Inlandsbegriff

(Der Inlandsbegriff wird an das Zollunionsrecht angepasst.)

JStG 2020

01.01.2021

§ 1c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Ausgeschlossen ist ein innergemeinschaftlicher Erwerb, wenn im Inland stationierte Streitkräfte anderer Mitgliedsstaaten, die an einer bestimmten Verteidigungsanstrengung teilnehmen, die Erwerber sind.

JStG 2020

01.07.2022

§ 3 Abs. 3a UStG

Elektronischer Geschäftsverkehr

Wenn ein Unternehmer mittels einer elektronischen Schnittstelle innergemeinschaftliche Lieferungen unterstützt, wird er behandelt, als ob er diesen Gegenstand für sein Unternehmen selbst erhalten und geliefert hätte (S. 1). Das gilt auch für Fernverkäufe in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro (S. 2).

JStG 2020

01.07.2021

 § 3c UStG

Versandhandelsregelung

Weitergehende Geltung des Bestimmungslandsprinzips; Wegfall der länderbezogenen Lieferschellen; im Gegenzug Möglichkeit zur Nutzung von OSS (mehr dazu ab Seite 31).

JStG 2020

01.07.2021

§ 3c Abs. 1, Abs. 2 UStG

Ort der Lieferung

Die Vorschrift regelt, was bei einem innergemeinschaftlichen Fernverkauf (Abs. 1) und bei einem Fernverkauf eines Gegenstands, der aus einem Drittland eingeführt wird (Abs. 2), als Ort der Lieferung gilt.

JStG 2020

01.07.2021

§ 3c Abs. 5 UStG

Ort der Lieferung (Geringfügigkeitsschwelle)

Wird die Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 Euro nicht überschritten, ist der Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, maßgeblich. Die Regelung umfasst nun auch die innergemeinschaftlichen Fernverkäufe.

JStG 2020

01.07.2021

§ 3c Abs. 5 UStG

Ort der Lieferung (Ausschlussklausel)

Die Ausschlussklausel umfasst nun zusätzlich die Fälle, in denen ein neues Fahrzeug geliefert oder die Differenzbesteuerung angewendet wird.

JStG 2020

01.07.2021

§ 4 Nr. 4c UStG

Weiterlieferung über elektronische Schnittstelle

Umsatzsteuerfrei ist die Lieferung eines Gegenstands an einen Unternehmer, den dieser mittels einer elek-tronischen Schnittstelle weiterliefert.

JStG 2020

01.07.2021

§ 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e, f UStG

Leistungen an Streitkräfte von Mitgliedstaaten

Bestimmte Lieferungen und sonstige Leistungen an Streitkräfte von Mitgliedstaaten sind von der Umsatzsteuer befreit. Es wird zwischen Leistungen im Inland (Buchst. e) und Leistungen in einem anderen Mitgliedstaat (Buchst. f) differenziert.

JStG 2020

01.07.2022

 § 4 Nr. 14 Buchst. f UStG

Steuerbefreiung für Gesundheitsförderung

Ausweitung der Steuerbefreiung auf Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, Sanitäts- und Rettungsdienste sowie Einrichtungen, die die Durchführung des ärztlichen Notdienstes (nach § 75 SGB V) sicherstellen

JStG 2020

01.01.2021

 § 4 Nr. 16 UStG

Steuerbefreiung für Pflegleistungen

Erweiterung der Steuerbefreiung auf eng mit der Pflege verbundene Umsätze (z.B. Hausnotruf), auch wenn selbst keine Pflegeleistungen erbracht werden

JStG 2020

01.01.2021

 § 4 Nr. 16 Buchst. l UStG

Private Pflege-Pflichtversicherung

Die Steuerbefreiung umfasst nun auch bestimmte Leistungen, die aufgrund einer Vereinbarung mit einer privaten Pflege-Pflichtversicherung erbracht werden.

JStG 2020

01.01.2021

 § 4 Nr. 16 Buchst. m UStG

Sozialgrenze bei Betreuungs- und Pflegekosten

Die Steuerfreiheit ist nicht mehr davon abhängig, dass die Sozialgrenze im vorangegangen Kalenderjahr erreicht wurde. Es genügt, wenn zu Beginn des Jahres absehbar ist, dass die Grenze erreicht wird.

JStG 2020

01.01.2021

§ 4 Nr. 23 UStG

Beherbergung

Klarstellend sind nun auch Beherbergungsleistungen gegenüber Studierenden und Schülern an Hochschulen und bestimmten Schulen steuerfrei.

JStG 2020

01.01.2021

 § 4 Nr. 25 S. 3 UStG

Verfahrens-beistand

Einrichtungen, die als Verfahrensbeistand bestellt wurden, sind steuerbegünstigt (Buchst. d).

JStG 2020

01.01.2021

§ 5 Abs. 1 Nr. 7 UStG

Gegenstände, die aus einem Drittland eingeführt wurden

Von der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind Fernverkäufe von eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung vermieden.

JStG 2020

01.07.2021

 § 5 Abs. 1 Nr. 8 UStG

Einfuhr von Leistungen durch Streitkräfte von Mitgliedstaaten

Parallel zu § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e, f UStG soll auch die Einfuhr von bestimmten Lieferungen und sonstigen Leistungen durch Streitkräfte anderer Mitgliedstaaten von der Umsatzsteuer befreit sein.

JStG 2020

01.07.2022

§ 13 UStG

Entstehung der Steuer

Die Vorschrift regelt, wann die Steuer in den neu eingeführten besonderen Besteuerungsverfahren und im elektronischen Geschäftsverkehr entsteht.

JStG 2020

01.07.2021

§ 13a Abs. 1 Nr. 7 UStG

Steuerschuldner

Beim Import-One-Stop-Shop (IOSS) sind der Unternehmer und der Vertreter, der im Gemeinschaftsgebiet ansässig ist, Gesamtschuldner. Der Vertreter ist zudem Empfangsbevollmächtigter.

JStG 2020

01.07.2021

§ 13b Abs. 2 Nr. 12, Abs. 5 S. 6 UStG

Telekommunikationsdienstleistung

  • Von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers sind auch sonstige Telekommunikationsdienstleistungen umfasst. Damit sollen Umsatzsteuerausfälle verhindert werden.
  • Der Anwendungsbereich ist auf sog. Wiederverkäufer beschränkt.

JStG 2020

01.01.2021

§ 14 Abs. 4 S. 4 UStG

Rückwirkende Rechnungsberichtigung

Die Berichtigung einer Rechnung um fehlende oder unzutreffende Angaben ist kein rückwirkendes Ereignis i. S. v. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und § 233a Abs. 2a AO.

Somit ist keine zeitlich unbegrenzte Änderung mehr möglich.

JStG 2020

Tag nach Verkündung/alle offenen Fälle

§ 14a Abs. 2 S. 2 UStG

Pflicht zur Rechnungsausstellung

Beim besonderen Besteuerungsverfahren des innergemeinschaftlichen Fernverkaufs (§ 18j UStG) ist der Unternehmer verpflichtet, eine Rechnung auszustellen.

JStG 2020

01.07.2021

§ 16 Abs. 1c - Abs. 1e UStG

Besteuerungszeitraum

Der Besteuerungszeitraum beträgt bei besonderen Besteuerungsverfahren für

  • Leistungen von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern (§ 18i UStG): ein Kalendervierteljahr (Abs. 1c),
  • innergemeinschaftliche Fernverkäufe (§ 18j UStG): ein Kalendervierteljahr (Abs. 1d),
  • Import-One-Stop-Shops (IOSS) (§ 18k UStG): einen Kalendermonat (Abs. 1e).

JStG 2020

01.07.2021

§ 16 Abs. 6 S. 4, S 5 UStG

Umrechnungskurs bei fremder Währung

In bestimmten Fällen der (besonderen) Besteuerungsverfahren (§ 18 Abs. 4c-4e, §§ 18i, 18j, 18k UStG) ist für den Umrechnungskurs von fremder Währung der letzte Tag des Besteuerungszeitraums bzw. ‒ wenn für diesen Tag kein Kurs festgelegt wurde ‒ der nächstmögliche Tag maßgeblich.

JStG 2020

01.07.2021

§ 17 Abs. 1 S. 6 UStG

Grenzüberschreitende Preisnachlässe

Wenn ein Unternehmer einem Abnehmer, der nicht unmittelbar in der Leistungskette nachfolgt, einen Preisnachlass oder eine Preiserstattung gewährt, liegt eine Minderung der Bemessungsgrundlage nur vor, wenn der Leistungsbezug dieses Abnehmers im Rahmen der Leistungskette im Inland steuerpflichtig ist.

JStG 2020

Tag nach der Verkündung

§ 18 UStG

Entrichtungsgebot

Der Unternehmer muss die Steuer vor dem jeweils genannten Fälligkeitszeitpunkt entrichten. Dadurch wird sichergestellt, dass eine verspätete Entrichtung sanktioniert werden kann (Abs. 1 S. 4, Abs. 4 S. 1, Abs. 4c S. 2, Abs. 4e S. 4, Abs. 5a S. 4).

JStG 2020

01.07.2021

§ 18 Abs. 2 S. 6 UStG

Vierteljährliche Abgabe der Voranmeldung für Neugründer

  • Existenzgründer müssen die Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht monatlich, sondern nur vierteljährlich abgeben, wenn die im konkreten Fall zu entrichtende Umsatzsteuer voraussichtlich 7.500 Euro nicht überschreitet.
  • Dazu ist in den Fällen, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit nur in einem Teil des vorangegangenen Kalenderjahrs ausgeübt hat, die tatsächliche Steuer in eine Jahressteuer umzurechnen. Nimmt er die Tätigkeit erst im laufenden Kalenderjahr auf, ist die voraussichtliche Steuer dieses Kalenderjahrs maßgebend.

BEG III (Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026)

01.01.2021

 § 18e Nr. 3 UStG

Bestätigung der Gültigkeit einer USt-IdNr.

Der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle (§ 25e Abs. 1) kann sich vom Bundeszentralamt für Steuern bestätigen lassen, dass die inländische USt-IdNr., deren Name und die Anschrift des liefernden Unternehmers nach § 25e Abs. 2 gültig sind.

JStG 2020

01.07.2021

 § 18i UStG

OSS (Drittland)

Ausbau von MOSS; vereinfachte Besteuerung von B2C-Umsätzen aus dem Drittland in die Union (Wahlrecht); Zentralregistrierung in nur einem Mitgliedstaat (gilt für alle sonstigen Leistungen)

JStG 2020

01.07.2021 (materiell)

 § 18j UStG

OSS (EU)

Ausbau von MOSS; vereinfachte Besteuerung von B2C-Umsätzen aus einem EU-Staat in die gesamte Union (Wahlrecht); Zentralregistrierung in nur einem Mitgliedstaat (gilt für alle sonstigen Leistungen und Versandhandelslieferungen)

JStG 2020

01.07.2021 (materiell)

 § 18k UStG

IOSS (Einfuhr)

Wahlrecht für vereinfachte Importbesteuerung aus dem Drittland bei Warenwert bis 150 Euro (Verzicht auf Anmeldung von Einfuhr-USt möglich)

JStG 2020

01.07.2021 (materiell)

§ 21a UStG

Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittlandsgebiet

Bei der Einfuhr von Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro gelten vereinfachte Regelungen, wenn das besondere Besteuerungsverfahren nach § 18k UStG nicht genutzt wird.

JStG 2020

01.07.2021

§ 22 UStG

Aufzeichnungspflichten

Für die neu eingeführten §§ 18i, 18j, 18k und 21a UStG gelten besondere Aufzeichnungspflichten und eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren. Die Aufbewahrungspflicht gilt auch für § 18 Abs. 4c, Abs. 4d UStG (Abs. 1). Die Angaben im Fall des § 21a werden in § 22 Abs. 2 Nr. 9 UStG konkretisiert.

JStG 2020

01.07.2021

§ 22f UStG

Aufzeichnungspflichten

Die Aufzeichnungspflichten für Betreiber einer elektronischen Schnittstelle (§ 25e UStG) werden modifiziert und erweitert (Abs. 1). Es gilt eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren (Abs. 3).

JStG 2020

01.07.2021

§ 25e UStG

Haftung elektronische Schnittstelle

  • Der Betreiber ist beim Handel über eine elektronische Schnittstelle nun befreit, wenn der liefernde Unternehmer über eine USt-IdNr. verfügt (Abs. 2).
  • Die Begriffe „elektronische Schnittstelle“ (Abs. 5) und „unterstützen“ (Abs. 6) werden definiert.

JStG 2020

01.07.2021

 § 26a UStG

Bußgeld-vorschriften

  • Die Sanktionierung für verspätete und fehlende Zahlungen, die bisher in § 26b UStG geregelt war, wird in den § 26a Abs. 1 UStG verschoben und um weitere Vorschriften ergänzt. Es kommt nicht mehr darauf an, dass die Umsatzsteuer in einer Rechnung ausgewiesen war. Die Geldbuße wird auf 30.000 Euro (bisher: 50.000 Euro) reduziert (Abs. 3).
  • Die Geldbuße bei einem Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht nach § 14b Abs. 1 UStG wird auf 1.000 Euro (bisher: 500 Euro) erhöht (Abs. 3).

JStG 2020

01.07.2021

 § 27a Abs. 1a UStG

Begrenzung von USt-IdNr.

Gesetzliche Grundlage zur Begrenzung der Gültigkeit von USt-IdNr. durch die Verwaltung bei/auf Missbrauch(sverdacht).

JStG 2020

01.01.2021

 § 28 Abs. 1, 2 UStG

Rückkehr zu Steuersätzen 2019

Übergang zurück zu Steuersätzen von 19 Prozent (Regelsatz) und 7 Prozent (ermäßigter Satz)

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Abruf-Nr. 216515

01.01.2021

 

 

  • Sonstige Steueränderungen

§

Stichwort

Neuregelung inhaltlich

Gesetz/Rechtsquelle

Inkraft-treten

§ 1 bis 8 SolZ

Solidaritätszuschlag: Abschaffung des Soli

Im Jahr 2021 werden die Grenzbeträge deutlich angehoben, bis zu denen auf die Lohnsteuer kein Solidaritätszuschlag erhoben wird. Für Ehegatten bzw. Personen in der Steuerklasse III von 1.944 Euro auf 33.912 Euro im Jahr; in allen anderen Fällen von 972 Euro auf 16.956 Euro im Jahr. Auf den Monat umgerechnet bedeutet das: bis zu einer Lohnsteuer von 1.413 Euro (oder 2.826 Euro in der Steuerklasse III) wird kein Solidaritätszuschlag erhoben.

Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags, Abruf-Nr. 213350

01.01.2021

 § 50 Abs. 4 EStDV

 § 84 Abs. 2c EStDV

Zuwendungsnachweis

Anhebung der Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis (Kleinspendenregelung) von 200 Euro auf 300 Euro

JStG 2020

01.01.2021

§ 50 Abs. 1. S. 4 EStDV wird aufgehoben

Zuwendungsbestätigung

Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster auch für ausländische Spendenempfänger erforderlich

JStG 2020

01.01.2024

 § 1 Abs. 14 EGAO

Mitteilungspflichten

Für die neu eingeführten Mitteilungspflichten (§ 93a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 S. 2, Abs. 4 AO) gilt eine Übergangsphase:

  • Sachverhalt ereignet sich im Kalenderjahr 2020: Regelungen sind nur anzuwenden, wenn die Mitwirkungspflicht erst nach dem 01.01.2020 gilt.
  • Sachverhalt ereignet sich im Kalenderjahr 2021: Die Gesetze gelten uneingeschränkt. Das gilt auch bei § 93a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. e AO.

JStG 2020

Tag nach Verkündung

 § 8 EGAO

Verspätungs-zuschlag

Die Vorschrift regelt den zeitlichen Anwendungsbereich für Versicherung- und Feuerschutzsteuern

JStG 2020

Tag nach Verkündung

§ 8 Nr. 8 GewStG

Hinzurechnungen bei Versicherungsunternehmen

Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen sowie Pensionsfonds müssen den Beteiligungsverlust dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht mehr hinzu rechnen.

JStG 2020

Tag nach der Verkündung

§ 3d KraftStG

Steuerbefreiung Erstzulassung Elektrofahrzeug

  • Die zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge ist möglich, wenn das Fahrzeug erst am 31.12.2025 zugelassen wird (bisher: 31.12.2020). Sie gilt maximal bis zum 31.12.2030 (Abs. 1).
  • Die Befreiung gilt auch für Fahrzeug, die bis spätestens 31.12.2025 (bisher: 31.12.2020) zu einem Elektrofahrzeug umgerüstet worden sind (Abs. 4)

Siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

23.10.2020

§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c KraftStG

CO2-Steuer

Liegt der Emissionswert über 95g/km, gelten gestaffelte Steuersätze von zwei bis vier Euro je g/km.

7. Kraft StÄndG

23.10.2020

§ 10b KraftStG

Besonders emissionsreduzierte Personenkraftwagen

Der Steuerbetrag i. H. v. 30 Euro wird für maximal fünf Jahre nicht erhoben, wenn

  • das Fahrzeug in der Zeit vom 12.06.2020 bis spätestens 31.12.2024 erstmals zugelassen wurde und
  • die CO2-Prüfwerte von 95g/km nicht übersteigt.

7. Kraft StÄndG

23.10.2020

§ 5 Abs. 1 Nr. 10 S. 6, S. 7 KStG

Steuerbefreite Genossenschaften und Vereine

Genossenschaften und Vereine sind auch von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die Mitglied ist, einen Vertrag zur vorübergehenden Unterbringung von Wohnungslosen vorliegt. Dem Vertragsabschluss steht eine Einweisungsverfügung nach den Ordnungsbehördengesetzen gleich.

JStG 2020

Tag nach Verkündung

§ 5 UStDV

Vereinfachungs-regelung „kurze Straßenstrecken im Inland“

Ersatzlos gestrichen.

JStG 2020

01.07.2021

§ 59 S. 1 Nr. 4-6 UStDV

Vergütungsberechtigte Unternehmer

Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren gilt auch bei der Anwendung von OSS und IOSS.

JSt 2020

01.07.2021

§ 3a Abs. 6 S. 1 StBerG

Untersagung der Steuerberatung

Die Steuerberatung kann nun auch untersagt werden, wenn die Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen überschritten wird.

JStG 2020

Tag nach Verkündung

§ 7 Abs. 1 Nr. 2 StBerG

Untersagung der Hilfeleistung bei der Steuerberatung

Das Finanzamt kann die Hilfeleistung in Steuersachen untersagen, wenn der Steuerberater seine beschränkten Befugnisse überschreitet.

JStG 2020

Tag nach Verkündung

§ 28 Abs. 3-5 StBerG

Schließung einer Beratungsstelle

Bevor eine Beratungsstelle geschlossen wird, weil ein Leiter nicht vorhanden ist oder zumindest ernstliche Zweifel daran bestehen, hat diese grundsätzlich die Möglichkeit zur Stellungnahme.

JStG 2020

Tag nach Verkündung

§ 23 Abs. 1 ZollV

Kleinbeträge

Bei Kleinbeträgen werden keine Einfuhrabgaben erhoben. Das gilt nun auch, wenn diese bei der Einfuhr von Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro weniger als ein Euro betragen.

Art. 21 JStG-E

01.07.2021

 
Quelle: Seite 1 | ID 46893852