· Fachbeitrag · Steuerjahr 2021
Steueränderungen 2021: Der tabellarische Schnellüberblick
| Am 01.01.2021 sind eine ganze Reihe steuerlicher Regelungen neu geschaffen oder geändert worden. Die Januar-Ausgabe von SSP verschafft Ihnen den Überblick. Dieser Beitrag enthält den Schnellüberblick in tabellarischer Form. |
Tabellarischer Schnellüberblick
Damit Sie sich durch die aus Sicht von SSP wichtigsten Steueränderungen 2021 gut „hindurchhangeln“ können, sind diese auf den folgenden zehn Seiten tabellarisch aufgelistet. Die Änderungen sind gegliedert nach Steuerart, Paragraf, Stichwort, einer kurzen inhaltlichen Beschreibung, der Benennung des Gesetzes bzw. der Rechtsquelle und dem Datum des Inkrafttretens. Zu jeder Rechtsquelle ist auch eine „Abruf-Nr.“ aufgeführt. Wenn Sie diese Nummer auf ssp.iww.de in das rechteckige Suchfeld eingeben, gelangen Sie zum Wortlaut des Gesetzes oder der Verwaltungsanweisung. Ab Seite 12 werden dann wichtige Änderungen näher beleuchtet.
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§ | Stichwort | Neuregelung inhaltlich | Gesetz/Rechtsquelle | Inkraft-treten |
Ausländisches Elterngeld | Zahlungen aus EU/EWR/Schweiz werden unter Progressionsvorbehalt freigestellt, soweit sie dem deutschen Elterngeld vergleichbar sind | JStG 2020, Abruf-Nr. 218505 | 01.01.2021 | |
Corona-Bonus | Auszahlungsfrist wird bis zum 30.06.2021 verlängert | JStG 2020 | 01.01.2021 | |
Outplacement-Beratung | Klarstellende Erweiterung der Steuerbefreiung für Weiterbildung in Bezug auf Beratung ausscheidender Arbeitnehmer | JStG 2020 | 01.01.2021 | |
Übungsleiter-freibetrag | Eröhung von 2.400 Euro auf 3.000 Euro (mehr dazu auf Seite 19) | JStG 2020 | 01.01.2021 | |
Ehrenamtsfreibetrag | Erhöhung von 720 Euro auf 840 Euro | JStG 2020 | 01.01.2021 | |
Zuschuss Kurzarbeitergeld | Verlängerung der Steuerbefreiung für Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld bis 31.12.2021 | JStG 2020 | VZ 2021 (ab 01.03.2021) | |
§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b | Home-Office-Pauschale | Einführung einer Home-Office-Pauschale von 5 Euro täglich, maximal 600 Euro im Jahr (mehr dazu ab Seite 14) | JStG 2020 | VZ 2020 und 2021 |
Investitionsabzugsbetrag (IAB) | Erhöhung des IAB von 40 auf 50 Prozent; einheitliche Gewinngrenze von 200.000 Euro (mehr dazu lesen Sie ab Seite 28) | JStG 2020 | 01.01.2020 | |
§ 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG | Sonderabschreibungen | Auch der Anwendungsbereich der Sonderabschreibungen wurde um vermietete Wirtschaftsgüter erweitert. | JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
§ 7g Abs. 7 EStG | IAB bei Personengesellschaften und Gemeinschaften | Hinzugerechnet werden dürfen Investitionsabzugsbeträge nur in dem Vermögensbereich, in dem der Abzug erfolgt ist. | JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
§ 7h Abs. 2 S. 1 EStG | Erhöhte Absetzung bei Gebäude in Sanierungsgebiet | Der Steuerzahler kann die erhöhten Abschreibungen nur noch durch eine Bescheinigung nachweisen, die nicht offensichtlich rechtswidrig ist. | JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
§ 7i Abs. 2 S. 1 EStG | Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen | Der Steuerzahler kann die erhöhten Abschreibungen nur noch durch eine Bescheinigung nachweisen, die nicht offensichtlich rechtswidrig ist. | JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
§ 8 Abs. 2 EStG | Sachbezüge | Erhöhung der Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro auf 50 Euro | JStG 2020 | 01.01.2022 |
§ 8 Abs. 4 EStG | Sachbezüge | Definition der Zusätzlichkeit von Sachbezügen (mehr dazu ab Seite 20) | JStG 2020 | 01.01.2020 |
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 8a EStG | Entfernungspauschale mit Mobilitätsprämie | Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler; Einführung einer Mobilitätsprämie für Geringverdiener (mehr dazu ab Seite 13) | Klimaschutz-pakt Steuern, Abruf-Nr. 213348 | 01.01.2021 |
§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG | Sonderausgabenabzug | Für den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a EStG ist nun zusätzlich die Angabe der erteilten Identifikationsnummer des Empfängers in der Steuererklärung des Leistenden erforderlich. | JStG 2020 | 01.01.2021 |
§ 10 Abs. 2 EStG | Sozialversicherung Schweiz | Abzugsfähigkeit von Sozialversicherungsbeiträgen bei Tätigkeit in der Schweiz | JStG 2020 | 01.01.2021 |
§ 20 Abs. 4a S. 5 EStG | Unbare Kapitalmaßnahmen | Kapitalmaßnahmen inländischer Maßnahmen wurden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen. Wichtig | Die Neufassung der Norm ist für die Zuteilung von Anteilen anzuwenden, wenn diese nach dem 31.12.2020 erfolgt und die die Zuteilung begründeten Anteile nach dem 31.12.2008 angeschafft worden sind. | JStG 2020 | Tag nach der Verkündung |
§ 20 Abs. 6 EStG | Kapitalverluste | Erhöhung der Verlustverrechnungsbeschränkung von 10.000 Euro auf 20.000 Euro | JStG 2020 | 01.01.2021 |
§ 21 Abs. 2 EStG | Mindestmiete | Absenkung der Mindestmiete von 66 Prozent auf 50 Prozent (mehr dazu ab Seite 25) | JStG 2020 | 01.01.2021 |
Rentenzahlungen nach dem Tod | Stirbt der Rentenempfänger, ist ihm die Rente für den Sterbemonat noch zuzurechnen (Doppelbuchst. aa S. 9). | JStG 2020 | 01.01.2021 | |
Fondsgebundene Altersvorsorgeverträge | Die Teilfreistellung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 9 EStG ist nun bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen generell ausgeschlossen. | JStG 2020 | 01.01.2021 | |
§ 22a Abs. 1 EStG | Rentenbezugsmitteilung | Ab dem 01.01.2022 wird die Rentenbezugsmitteilung um die durch Steuerabzug gemäß § 50a Abs. 7 einbe-haltenen Beträge erweitert. | JStG 2020 | 01.01.2021 |
Alleinerziehenden-Entlastungs-betrag | Entfristung der Erhöhung 2020/2021 | JStG 2020 | 01.01.2021 | |
§ 32 Abs. 6 EStG | Kinderfreibetrag | Erhöhung um 576 Euro | Zweites Fa-milienentlastungsgesetz, Abruf-Nr. 219046 | 01.01.2021 |
Grundfreibetrag; kalte Progression | Anhebung des Grundfreibetrags um 336 Euro auf 9.744 Euro, im kommenden Jahr dann auf 9.984 Euro. Zudem wird der Steuertarif insgesamt um etwa 1,5 Prozent verschoben, 2022 dann nochmals um den gleichen Wert. | 2. FamEntlastG | 01.01.2021 | |
§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG | Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen | Es werden nur Einkünfte des Gesellschafters aus einer Forderung gegenüber der Gesellschaft nach § 32a EStG tariflich besteuert, wenn sie für die Gesellschaft Betriebsausgaben darstellen (mehr dazu ab Seite 23). | JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
§ 32d Abs. 5 S. 1 EStG | Anrechnung ausländischer Steuern | Die ausländische Steuer ist nur auf den Kapitalertrag anzurechnen, der steuerpflichtig ist. Daraus ergibt sich, dass § 20 InvStG vorrangig anzuwenden ist. | JStG 2020 | 01.01.2021 |
§ 33 Abs. 2a EStG | Behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag |
| Behinderten-Pauschbetragsgesetz, Abruf-Nr. 219484 | 15.12.2020 (= Tag nach Verkündung) |
§ 33a Abs. 1 EStG | Außergewöhnliche Belastungen | Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird auf 9.696 Euro angehoben (bisher: 9.408 Euro). | 2. FamEntlastG | 01.01.2021 |
§ 33b Abs. 2, 3 EStG | Behinderten-Pauschbetrag | Starke Erhöhung der Behindertenpauschbeträge; Wegfall der zusätzlichen Einschränkungen bei Behinderung unter 50 Prozent (mehr dazu ab Seite 16) | Behinderten-Pauschbetragsgesetz | 15.12.2020 |
§ 33b Abs. 6 EStG | Pflege-Pauschbetrag | Differenzierung des Betrags in Abhängigkeit vom Pflegegrad | Behinderten-Pauschbetragsgesetz | 15.12.2020 |
§ 36 Abs. 2 Nr. 2 S. 5 EStG | Wegzug | Für die Anrechnung des Steuerabzugs im Kalenderjahr des Wechsels der Steuerpflicht von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht ist das Wohnsitzfinanzamt alleine zuständig. | JStG 2020 | 01.01.2021 |
§ 37 Abs. 6 EStG (aufgehoben) | Einkommen-steuer-Vorauszahlungen | Die Regelung wurde aufgehoben. Eine pauschale Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei der Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen ist damit nicht mehr möglich. | JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
§ 39 Abs. 3 EStG | Elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren | Zuständig für die Zuteilung einer Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Arbeitnehmer, die nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind, ist das Wohnsitzfinanzamt. | JStG 2020 | 01.01.2021 |
§ 39 Abs. 4 und 4a EStG | Private Krankenversicherung und Pflegepflicht-versicherung |
| JStG 2020 | 01.01.2023 |
§ 39a Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG | Freibetrag bei Arbeitslohn | Einzubeziehen in den Freibetrag sind nun auch Sonderausgaben i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 3 unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2, wenn die Beiträge an Versicherungsunternehmen oder Sozialversicherungsträger geleistet werden, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung nicht im Inland haben. Das gilt für unbeschränkt (Abs. 1) und beschränkt (Abs. 4) einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer. | JStG 2020 | 01.01.2024 |
§ 39e Abs. 8 S. 2 EStG | Elektronischer Lohnsteuerabzug | Der Arbeitgeber kann für den Arbeitnehmer die Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen. Der Arbeitnehmer muss ihn dazu bevollmächtigen. | JStG 2020 | 01.01.2021 |
§ 40 Abs. 2 EStG | Soldaten-Freifahrten | Pauschbesteuerung (25 Prozent) für die Freifahrtberechtigungen, die Soldaten nach § 30 Abs. 6 des Soldatengesetzes bei Bahnfahrten nutzen können. | JStG 2020 | In allen offenen Fällen |
§ 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 5 EStG | Investmentfonds, Steuerabzug | Ein Investmentfonds hat den Steuerabzug durchzuführen, wenn die Investmentanteile weder im Inland noch im Ausland bei einem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut oder einem Wertpapierhandelsunternehmen oder einer Wertpapierhandelsbank verwahrt werden. | JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
§ 45a Abs. 6 EStG | Berichtigung einer Steuerbescheinigung | Die Mitteilungspflicht an das Finanzamt ist nun unabhängig davon, ob die ursprüngliche Steuerbescheinigung elektronisch oder in Papierform übermittelt worden ist. Außerdem wurde der Meldeumfang erweitert. | JStG 2020 | 01.01.2021 |
§ 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG | Veranlagungspflicht bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit | Eine Veranlagung wird nur durchgeführt, wenn Beiträge zu Krankenversicherungen und gesetzlichen Pflegeversicherungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 erstattet wurden, die Erstattung mehr als 410 Euro betrug und der im Kalenderjahr erzielte Arbeitslohn 12.550 Euro (bisher: 11.900 Euro) übersteigt, oder bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 erfüllen, der im Kalenderjahr von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 23.900 Euro (bisher: 22.600 Euro) übersteigt. | JStG 2020 | 01.01.2024 |
§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG | Vermeidung einer Übermaßbesteuerung bei beschränkt Steuerpflichtigen | Wenn für das um den Grundfreibetrag erhöhte zu versteuernde Einkommen ein besonderer Steuersatz gilt, ist dieser auf das zu versteuernde Einkommen anzuwenden. | JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
§ 50 Abs. 1a EStG | Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen | Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG sind jetzt auch bei beschränkt Steuerpflichtigen als Sonderausgaben zu berücksichtigen, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt werden. | JStG 2020 | 01.01.2021 |
§ 50 Abs. 2 S. 9 EStG | Zuständiges Finanzamt bei beschränkter Steuerpflicht | Für die Besteuerung des Gläubigers ist in den Fällen des § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 6 EStG das Finanzamt zuständig, das auch für die Besteuerung des Schuldners zuständig ist. Bei mehreren Schuldnern ist maßgeblich, von welchem Schuldner die Leistung im Veranlagungszeitraum zuerst zufloss. | JStG 2020 | 01.01.2021 |
§ 50 Abs. 2 S. 10 EStG | Härteausgleich bei beschränkt Steuerpflichtigen | Die Regelungen zum Härteausgleich und zum erweiterten Härteausgleich sind auch bei beschränkt steuerpflichtgen Arbeitnehmern anzuwenden. | JStG 2020 | 01.01.2021 |
§ 66 Abs.1 EStG | Kindergeld | Das Kindergeld wird für jedes zu berücksichtigende Kind um 15 Euro monatlich erhöht. | 2. FamEntlastG | 01.01.2021 |
Mobilitätsprämie | Festlegung eines Mindestbetrags von 10 Euro; Verbindung von Antrag auf Mobilitätsprämie mit Einkommensteuerveranlagung. | JStG 2020 | 01.01.2021 |
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§ | Stichwort | Neuregelung inhaltlich | Gesetz/Rechtsquelle | Inkraft-treten |
§ 1 Abs. 2 Nr. 6 AO | Realsteuern/ Gemeinden | Gemeinden können Informationen, die ihnen bekannt sind, aber dem Steuergeheimnis unterliegen, künftig auch für die Vollstreckung von nichtsteuerlichen Forderungen nutzen. | JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
§ 19 Abs. 2 S. 3 AO | Wegzug | Zieht ein Steuerpflichtiger in das Ausland und erzielt dort keine Einkünfte, bleibt das letzte örtlich zuständige Finanzamt zuständig. | JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
§ 32i Abs. 9 S. 2 AO | Einspruchs-verfahren | Das außergerichtliche Verfahren findet statt bei Ansprüchen auf Auskunft und Informationszugang. | JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
§ 52 Abs. 2 S. 1 AO | Neue gemeinnützige Zwecke | Klimaschutz, Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, Ortsverschönerung, Freifunk, Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen | JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO | Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung | Zeitnahe Mittelverwendung gilt nicht mehr bei jährlichen Einnahmen von nicht mehr als 45.000 Euro | JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
§ 57 Abs. 3 AO | Kriterium "Unmittelbarkeit" im Gemeinnützigkeitsrecht | Unmittelbarkeit wird auf Kooperation mit anderen gemeinnützigen Organisationen ausgeweitet | JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
§ 57 Abs. 4 AO | Gemeinnützigkeit für Holdings | Auch Holdingstrukutren können die Gemeinnützigkeit erlangen | JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
Mittelweitergabe | Unbeschränkte Mittelweitergabe auch ohne Förderkörpereigenschaft, d. h. Regelung zur teilweisen Mittelweitergabe (Nr. 2) wird aufgehoben | JStG 2020 | Tag nach Verkündung | |
Vertrauensschutz bei Mittelweitergabe | Vertrauensschutz bei Mittelweitergabe, wenn sich Mittelgeber von der Gemeinnützigkeit des Empfängers überzeugt hat. | JStG 2020 | Tag nach Verkündung | |
Verweigerung der Genmeinützigkeit | Verweigerung der satzungsmäßigen Anerkennung der Gemeinnützigkeit auf Basis der tatsächlichen Geschäftsführung | JStG 2020 | Tag nach Verkündung | |
§ 64 Abs. 3 AO | Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb | Erhöhung der Umsatzfreigrenze von 35.000 Euro auf 45.000 Euro | JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
Flüchtlingshilfeeinrichtungen | Flüchtlingshilfeeinrichtungen sind ein Zweckbetrieb | JStG 2020 | Tag nach Verkündung | |
Zweckbetriebe | Erweiterung der Zweckbetriebseigenschaft des § 68 Nr. 4 AO um die „Fürsorge für psychische und seelische Erkrankungen“ | JStG 2020 | Tag nach Verkündung | |
§ 93a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO | Mitteilungs-pflichten | Die Bundesregierung kann Behörden künftig durch Verordnung dazu verpflichten,
| JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
§ 138 Abs. 2 AO | Mitteilungspflichten | Steuerzahler sind nicht verpflichtet, dem Finanzamt bestimmte Angaben mitzuteilen, wenn der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften weniger als ein Prozent am Kapital oder am Vermögen beträgt. | JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
§ 146 Abs. 2a AO | Buchführung | Steuerzahler können elektronische Bücher oder sonstige elektronische Aufzeichnungen auch in einem anderen Mitgliedstaat der EU führen und aufbewahren. | Art. 22 JStG-E | Tag nach Verkündung |
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§ | Stichwort | Neuregelung inhaltlich | Gesetz/Rechtsquelle | Inkraft-treten |
(§ 1 Abs. 2 UStG) | Inlandsbegriff | (Der Inlandsbegriff wird an das Zollunionsrecht angepasst.) | JStG 2020 | 01.01.2021 |
§ 1c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG | Innergemeinschaftlicher Erwerb | Ausgeschlossen ist ein innergemeinschaftlicher Erwerb, wenn im Inland stationierte Streitkräfte anderer Mitgliedsstaaten, die an einer bestimmten Verteidigungsanstrengung teilnehmen, die Erwerber sind. | JStG 2020 | 01.07.2022 |
§ 3 Abs. 3a UStG | Elektronischer Geschäftsverkehr | Wenn ein Unternehmer mittels einer elektronischen Schnittstelle innergemeinschaftliche Lieferungen unterstützt, wird er behandelt, als ob er diesen Gegenstand für sein Unternehmen selbst erhalten und geliefert hätte (S. 1). Das gilt auch für Fernverkäufe in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro (S. 2). | JStG 2020 | 01.07.2021 |
Versandhandelsregelung | Weitergehende Geltung des Bestimmungslandsprinzips; Wegfall der länderbezogenen Lieferschellen; im Gegenzug Möglichkeit zur Nutzung von OSS (mehr dazu ab Seite 31). | JStG 2020 | 01.07.2021 | |
§ 3c Abs. 1, Abs. 2 UStG | Ort der Lieferung | Die Vorschrift regelt, was bei einem innergemeinschaftlichen Fernverkauf (Abs. 1) und bei einem Fernverkauf eines Gegenstands, der aus einem Drittland eingeführt wird (Abs. 2), als Ort der Lieferung gilt. | JStG 2020 | 01.07.2021 |
§ 3c Abs. 5 UStG | Ort der Lieferung (Geringfügigkeitsschwelle) | Wird die Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 Euro nicht überschritten, ist der Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, maßgeblich. Die Regelung umfasst nun auch die innergemeinschaftlichen Fernverkäufe. | JStG 2020 | 01.07.2021 |
§ 3c Abs. 5 UStG | Ort der Lieferung (Ausschlussklausel) | Die Ausschlussklausel umfasst nun zusätzlich die Fälle, in denen ein neues Fahrzeug geliefert oder die Differenzbesteuerung angewendet wird. | JStG 2020 | 01.07.2021 |
Weiterlieferung über elektronische Schnittstelle | Umsatzsteuerfrei ist die Lieferung eines Gegenstands an einen Unternehmer, den dieser mittels einer elek-tronischen Schnittstelle weiterliefert. | JStG 2020 | 01.07.2021 | |
§ 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e, f UStG | Leistungen an Streitkräfte von Mitgliedstaaten | Bestimmte Lieferungen und sonstige Leistungen an Streitkräfte von Mitgliedstaaten sind von der Umsatzsteuer befreit. Es wird zwischen Leistungen im Inland (Buchst. e) und Leistungen in einem anderen Mitgliedstaat (Buchst. f) differenziert. | JStG 2020 | 01.07.2022 |
Steuerbefreiung für Gesundheitsförderung | Ausweitung der Steuerbefreiung auf Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, Sanitäts- und Rettungsdienste sowie Einrichtungen, die die Durchführung des ärztlichen Notdienstes (nach § 75 SGB V) sicherstellen | JStG 2020 | 01.01.2021 | |
Steuerbefreiung für Pflegleistungen | Erweiterung der Steuerbefreiung auf eng mit der Pflege verbundene Umsätze (z.B. Hausnotruf), auch wenn selbst keine Pflegeleistungen erbracht werden | JStG 2020 | 01.01.2021 | |
Private Pflege-Pflichtversicherung | Die Steuerbefreiung umfasst nun auch bestimmte Leistungen, die aufgrund einer Vereinbarung mit einer privaten Pflege-Pflichtversicherung erbracht werden. | JStG 2020 | 01.01.2021 | |
Sozialgrenze bei Betreuungs- und Pflegekosten | Die Steuerfreiheit ist nicht mehr davon abhängig, dass die Sozialgrenze im vorangegangen Kalenderjahr erreicht wurde. Es genügt, wenn zu Beginn des Jahres absehbar ist, dass die Grenze erreicht wird. | JStG 2020 | 01.01.2021 | |
Beherbergung | Klarstellend sind nun auch Beherbergungsleistungen gegenüber Studierenden und Schülern an Hochschulen und bestimmten Schulen steuerfrei. | JStG 2020 | 01.01.2021 | |
Verfahrens-beistand | Einrichtungen, die als Verfahrensbeistand bestellt wurden, sind steuerbegünstigt (Buchst. d). | JStG 2020 | 01.01.2021 | |
§ 5 Abs. 1 Nr. 7 UStG | Gegenstände, die aus einem Drittland eingeführt wurden | Von der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind Fernverkäufe von eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung vermieden. | JStG 2020 | 01.07.2021 |
§ 5 Abs. 1 Nr. 8 UStG | Einfuhr von Leistungen durch Streitkräfte von Mitgliedstaaten | Parallel zu § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e, f UStG soll auch die Einfuhr von bestimmten Lieferungen und sonstigen Leistungen durch Streitkräfte anderer Mitgliedstaaten von der Umsatzsteuer befreit sein. | JStG 2020 | 01.07.2022 |
Entstehung der Steuer | Die Vorschrift regelt, wann die Steuer in den neu eingeführten besonderen Besteuerungsverfahren und im elektronischen Geschäftsverkehr entsteht. | JStG 2020 | 01.07.2021 | |
§ 13a Abs. 1 Nr. 7 UStG | Steuerschuldner | Beim Import-One-Stop-Shop (IOSS) sind der Unternehmer und der Vertreter, der im Gemeinschaftsgebiet ansässig ist, Gesamtschuldner. Der Vertreter ist zudem Empfangsbevollmächtigter. | JStG 2020 | 01.07.2021 |
§ 13b Abs. 2 Nr. 12, Abs. 5 S. 6 UStG | Telekommunikationsdienstleistung |
| JStG 2020 | 01.01.2021 |
§ 14 Abs. 4 S. 4 UStG | Rückwirkende Rechnungsberichtigung | Die Berichtigung einer Rechnung um fehlende oder unzutreffende Angaben ist kein rückwirkendes Ereignis i. S. v. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und § 233a Abs. 2a AO. Somit ist keine zeitlich unbegrenzte Änderung mehr möglich. | JStG 2020 | Tag nach Verkündung/alle offenen Fälle |
§ 14a Abs. 2 S. 2 UStG | Pflicht zur Rechnungsausstellung | Beim besonderen Besteuerungsverfahren des innergemeinschaftlichen Fernverkaufs (§ 18j UStG) ist der Unternehmer verpflichtet, eine Rechnung auszustellen. | JStG 2020 | 01.07.2021 |
§ 16 Abs. 1c - Abs. 1e UStG | Besteuerungszeitraum | Der Besteuerungszeitraum beträgt bei besonderen Besteuerungsverfahren für
| JStG 2020 | 01.07.2021 |
§ 16 Abs. 6 S. 4, S 5 UStG | Umrechnungskurs bei fremder Währung | In bestimmten Fällen der (besonderen) Besteuerungsverfahren (§ 18 Abs. 4c-4e, §§ 18i, 18j, 18k UStG) ist für den Umrechnungskurs von fremder Währung der letzte Tag des Besteuerungszeitraums bzw. ‒ wenn für diesen Tag kein Kurs festgelegt wurde ‒ der nächstmögliche Tag maßgeblich. | JStG 2020 | 01.07.2021 |
§ 17 Abs. 1 S. 6 UStG | Grenzüberschreitende Preisnachlässe | Wenn ein Unternehmer einem Abnehmer, der nicht unmittelbar in der Leistungskette nachfolgt, einen Preisnachlass oder eine Preiserstattung gewährt, liegt eine Minderung der Bemessungsgrundlage nur vor, wenn der Leistungsbezug dieses Abnehmers im Rahmen der Leistungskette im Inland steuerpflichtig ist. | JStG 2020 | Tag nach der Verkündung |
Entrichtungsgebot | Der Unternehmer muss die Steuer vor dem jeweils genannten Fälligkeitszeitpunkt entrichten. Dadurch wird sichergestellt, dass eine verspätete Entrichtung sanktioniert werden kann (Abs. 1 S. 4, Abs. 4 S. 1, Abs. 4c S. 2, Abs. 4e S. 4, Abs. 5a S. 4). | JStG 2020 | 01.07.2021 | |
§ 18 Abs. 2 S. 6 UStG | Vierteljährliche Abgabe der Voranmeldung für Neugründer |
| BEG III (Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026) | 01.01.2021 |
Bestätigung der Gültigkeit einer USt-IdNr. | Der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle (§ 25e Abs. 1) kann sich vom Bundeszentralamt für Steuern bestätigen lassen, dass die inländische USt-IdNr., deren Name und die Anschrift des liefernden Unternehmers nach § 25e Abs. 2 gültig sind. | JStG 2020 | 01.07.2021 | |
OSS (Drittland) | Ausbau von MOSS; vereinfachte Besteuerung von B2C-Umsätzen aus dem Drittland in die Union (Wahlrecht); Zentralregistrierung in nur einem Mitgliedstaat (gilt für alle sonstigen Leistungen) | JStG 2020 | 01.07.2021 (materiell) | |
OSS (EU) | Ausbau von MOSS; vereinfachte Besteuerung von B2C-Umsätzen aus einem EU-Staat in die gesamte Union (Wahlrecht); Zentralregistrierung in nur einem Mitgliedstaat (gilt für alle sonstigen Leistungen und Versandhandelslieferungen) | JStG 2020 | 01.07.2021 (materiell) | |
IOSS (Einfuhr) | Wahlrecht für vereinfachte Importbesteuerung aus dem Drittland bei Warenwert bis 150 Euro (Verzicht auf Anmeldung von Einfuhr-USt möglich) | JStG 2020 | 01.07.2021 (materiell) | |
Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittlandsgebiet | Bei der Einfuhr von Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro gelten vereinfachte Regelungen, wenn das besondere Besteuerungsverfahren nach § 18k UStG nicht genutzt wird. | JStG 2020 | 01.07.2021 | |
Aufzeichnungspflichten | Für die neu eingeführten §§ 18i, 18j, 18k und 21a UStG gelten besondere Aufzeichnungspflichten und eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren. Die Aufbewahrungspflicht gilt auch für § 18 Abs. 4c, Abs. 4d UStG (Abs. 1). Die Angaben im Fall des § 21a werden in § 22 Abs. 2 Nr. 9 UStG konkretisiert. | JStG 2020 | 01.07.2021 | |
Aufzeichnungspflichten | Die Aufzeichnungspflichten für Betreiber einer elektronischen Schnittstelle (§ 25e UStG) werden modifiziert und erweitert (Abs. 1). Es gilt eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren (Abs. 3). | JStG 2020 | 01.07.2021 | |
Haftung elektronische Schnittstelle |
| JStG 2020 | 01.07.2021 | |
Bußgeld-vorschriften |
| JStG 2020 | 01.07.2021 | |
§ 27a Abs. 1a UStG | Begrenzung von USt-IdNr. | Gesetzliche Grundlage zur Begrenzung der Gültigkeit von USt-IdNr. durch die Verwaltung bei/auf Missbrauch(sverdacht). | JStG 2020 | 01.01.2021 |
§ 28 Abs. 1, 2 UStG | Rückkehr zu Steuersätzen 2019 | Übergang zurück zu Steuersätzen von 19 Prozent (Regelsatz) und 7 Prozent (ermäßigter Satz) | Zweites Corona-Steuerhilfegesetz Abruf-Nr. 216515 | 01.01.2021 |
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§ | Stichwort | Neuregelung inhaltlich | Gesetz/Rechtsquelle | Inkraft-treten |
§ 1 bis 8 SolZ | Solidaritätszuschlag: Abschaffung des Soli | Im Jahr 2021 werden die Grenzbeträge deutlich angehoben, bis zu denen auf die Lohnsteuer kein Solidaritätszuschlag erhoben wird. Für Ehegatten bzw. Personen in der Steuerklasse III von 1.944 Euro auf 33.912 Euro im Jahr; in allen anderen Fällen von 972 Euro auf 16.956 Euro im Jahr. Auf den Monat umgerechnet bedeutet das: bis zu einer Lohnsteuer von 1.413 Euro (oder 2.826 Euro in der Steuerklasse III) wird kein Solidaritätszuschlag erhoben. | Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags, Abruf-Nr. 213350 | 01.01.2021 |
§ 50 Abs. 4 EStDV § 84 Abs. 2c EStDV | Zuwendungsnachweis | Anhebung der Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis (Kleinspendenregelung) von 200 Euro auf 300 Euro | JStG 2020 | 01.01.2021 |
§ 50 Abs. 1. S. 4 EStDV wird aufgehoben | Zuwendungsbestätigung | Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster auch für ausländische Spendenempfänger erforderlich | JStG 2020 | 01.01.2024 |
§ 1 Abs. 14 EGAO | Mitteilungspflichten | Für die neu eingeführten Mitteilungspflichten (§ 93a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 S. 2, Abs. 4 AO) gilt eine Übergangsphase:
| JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
§ 8 EGAO | Verspätungs-zuschlag | Die Vorschrift regelt den zeitlichen Anwendungsbereich für Versicherung- und Feuerschutzsteuern | JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
Hinzurechnungen bei Versicherungsunternehmen | Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen sowie Pensionsfonds müssen den Beteiligungsverlust dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht mehr hinzu rechnen. | JStG 2020 | Tag nach der Verkündung | |
Steuerbefreiung Erstzulassung Elektrofahrzeug |
| Siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes | 23.10.2020 | |
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c KraftStG | CO2-Steuer | Liegt der Emissionswert über 95g/km, gelten gestaffelte Steuersätze von zwei bis vier Euro je g/km. | 7. Kraft StÄndG | 23.10.2020 |
Besonders emissionsreduzierte Personenkraftwagen | Der Steuerbetrag i. H. v. 30 Euro wird für maximal fünf Jahre nicht erhoben, wenn
| 7. Kraft StÄndG | 23.10.2020 | |
§ 5 Abs. 1 Nr. 10 S. 6, S. 7 KStG | Steuerbefreite Genossenschaften und Vereine | Genossenschaften und Vereine sind auch von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die Mitglied ist, einen Vertrag zur vorübergehenden Unterbringung von Wohnungslosen vorliegt. Dem Vertragsabschluss steht eine Einweisungsverfügung nach den Ordnungsbehördengesetzen gleich. | JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
Vereinfachungs-regelung „kurze Straßenstrecken im Inland“ | Ersatzlos gestrichen. | JStG 2020 | 01.07.2021 | |
Vergütungsberechtigte Unternehmer | Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren gilt auch bei der Anwendung von OSS und IOSS. | JSt 2020 | 01.07.2021 | |
§ 3a Abs. 6 S. 1 StBerG | Untersagung der Steuerberatung | Die Steuerberatung kann nun auch untersagt werden, wenn die Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen überschritten wird. | JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
§ 7 Abs. 1 Nr. 2 StBerG | Untersagung der Hilfeleistung bei der Steuerberatung | Das Finanzamt kann die Hilfeleistung in Steuersachen untersagen, wenn der Steuerberater seine beschränkten Befugnisse überschreitet. | JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
§ 28 Abs. 3-5 StBerG | Schließung einer Beratungsstelle | Bevor eine Beratungsstelle geschlossen wird, weil ein Leiter nicht vorhanden ist oder zumindest ernstliche Zweifel daran bestehen, hat diese grundsätzlich die Möglichkeit zur Stellungnahme. | JStG 2020 | Tag nach Verkündung |
§ 23 Abs. 1 ZollV | Kleinbeträge | Bei Kleinbeträgen werden keine Einfuhrabgaben erhoben. Das gilt nun auch, wenn diese bei der Einfuhr von Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro weniger als ein Euro betragen. | Art. 21 JStG-E | 01.07.2021 |