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Arbeitsgericht oder anderes Gericht: Auf sic-non-Fall berufen?
| Die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen lässt sich nicht damit begründen, dass die geltend gemachten Ansprüche lediglich auf eine arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage gestützt werden können. |
Zu diesem Ergebnis kam das LAG Köln (13.12.19, 9 Ta 186/19, Abruf-Nr. 213445). Ein sog. sic-non-Fall liege vor, wenn die Klage nur dann begründet sein kann, wenn das Rechtsverhältnis als Arbeitsverhältnis einzuordnen ist. Im vorliegenden Fall eröffne bei streitiger Tatsachengrundlage die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, eines Geschäftsführers, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, nicht den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen. Die entsprechenden Tatsachenbehauptungen seien hier aber „doppelrelevant“ = also für die Rechtswegzuständigkeit und auch für die Begründetheit der Klage.