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· Fachbeitrag · Quellensteuern auf Dividenden

Keine Steuerbefreiung nach der Mutter-Tochter-Richtlinie für in Gibraltar gegründete Gesellschaften

| In Gibraltar gegründete Gesellschaften erfüllen hinsichtlich der von ihrer bulgarischen Tochtergesellschaft ausgeschütteten Dividenden nicht die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Mutter-Tochter-Richtlinie (MTRL; EuGH 2.4.20, C-458/18, GVC Services Bulgaria). |

 

Hintergrund der aktuellen Entscheidung war ein bulgarischer Quellensteuerfall. Der EuGH entschied das Vorabentscheidungsersuchen zugunsten der bulgarischen Finanzbehörde und verneinte das Vorliegen einer durch die MTRL erfassten Gesellschaft i. S. v. Art. 2 Buchst. a) Ziff. i) und iii) MTRL. Die in Gibraltar gegründete Muttergesellschaft qualifizierte nicht als „nach dem Recht des Vereinigten Königreichs gegründete Gesellschaft“ i. S. d. Anlage I Teil A MTRL. Die Frage nach einer möglicherweise vorliegenden Beschränkung der Niederlassungs- oder Kapitalverkehrsfreiheit sowie diesbezügliche Rechtfertigungsmöglichkeiten ließ der EuGH jedoch offen.

 

Beachten Sie | Das Gericht vertritt mit der vorliegenden Entscheidung eine andere Auffassung als die EU-Kommission, die die MTRL auch auf Gibraltar anwenden wollte.

 

Quelle: Seite 117 | ID 46459816