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· Fachbeitrag · Praxishygiene

15 typische Fehler: Mängel bei Händedesinfektion, Personaltoiletten und Abfallentsorgung

von Viola Milde, Hygieneberatung, Hamburg, www.vmh-hamburg.de

| Die ZP-Beitragsserie „15 typische Fehler“ beschreibt häufige Hygienemängel, die in den Mängelprotokollen der begehenden Behörden benannt werden. Bei TOP 13 geht es um typische Mängel bei der Händedesinfektion mittels Spender. TOP 14 erläutert, was die Behörden oft bei der Ausstattung der Personaltoiletten rügen. TOP 15 beschreibt, was bei der Abfallentsorgung schieflaufen kann. |

TOP 13: Spendersysteme für Händedesinfektion und Handseife

Die Spender für Händedesinfektionsmittel (HDM) und Seife müssen handberührungslos bedienbar sein:

 

  • Dies ist zum einen durch Hebelspender möglich, die mit dem Ellenbogen oder dem oberen Unterarm bedienbar sind. Dabei sollten Sie unbedingt auf die Montagehöhe der Spender achten: Auch kleinere Mitarbeiter müssen glaubhaft den oberen Unterarm nutzen können!
  • Zum anderen können Sensorspender eingesetzt werden, die berührungslos funktionieren.

 

PRAXISTIPP | HDM dürfen nicht umgefüllt werden! Sie dürfen sie ausschließlich in Originalgebinden einspannen, da HDM dem Arzneimittelgesetz unterliegen.

 

Bei Handseife akzeptieren die meisten Bundesländer ausschließlich die Verwendung von Einmalgebinden. Sie berufen sich insofern auf die Passage 5.2 zur „Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI)“ (Bundesgesundheitsblatt 2016):

 

„Da feste Handwaschprodukte seit Jahren nicht mehr im medizinischen Bereich eingesetzt werden, sind in der jüngeren Literatur nur flüssige Handwaschpräparate als Kontaminationsquelle aufgeführt. Im Rahmen eines Ausbruchs mit S. liquefaciens war ein flüssiges antibakterielles Handwaschpräparat im Spender mit dem Erreger kontaminiert, weil der nicht vollständig entleerte Spender ohne Aufbereitung nachgefüllt wurde [260]. Bei ebenfalls nachgefüllten Flaschen waren 1/5 bis 1/4 aller flüssigen Handwaschpräparate in öffentlichen Toiletten mit 15 verschiedenen Spezies bis 107 KbE/ml kontaminiert [261, 262]. Das Nachfüllen wird auch in weiteren Studien als Kontaminationsursache verbunden mit Ausbrüchen angesehen [260, 263‒266].“

 

PRAXISTIPP | Im Zweifelsfall sollten Sie die Verwendung von Nachfüllgebinden mit Ihrem zuständigen Bezirksamt (Gesundheitsamt) abklären.

 

Im Rahmen einer behördlichen Begehung wird häufig bemängelt, dass die Aufbereitung der Spendersysteme nicht oder nicht ausreichend durchgeführt worden ist. Dazu müssen Sie eine Arbeitsanweisung (AA) erstellen, in der Sie nach Herstellerangaben Reinigung, Desinfektion Ihrer Spender und Desinfektionszyklus beschreiben. Sollten Ihnen für Ihre Spender keine Herstellerangaben vorliegen, so fordern Sie diese bitte an und übernehmen dann bitte die darin beschriebene Vorgehensweise in Ihre AA. Auch hierfür gibt es im Bundesgesundheitsblatt 2016 den Auszug 7:

 

„Für das Aufbereitungsintervall gibt es keine Evidenz. Sichtbare Verunreinigungen des äußeren Gehäuses und aller ohne weitere Manipulation zugänglichen Teile sowie Tropfnasen am Auslass sind durch Wischdesinfektion zu beseitigen. Für Bedienhebel empfiehlt sich eine tägliche Wischdesinfektion durch den Reinigungsdienst. Umfang und Frequenz der Kontrollen und der Innenaufbereitung von Spendern sollten im hauseigenen Hygieneplan festgelegt werden, z. B. halbjährig.“

 

PRAXISTIPP | Empfehlenswert ist die Aufbereitung der Spender im Zuge z. B. der monatlichen Zimmerreinigung, in der auch die Innenflächen der Schränke etc. gereinigt werden. Vorteilhaft sind Spendersysteme, die keinerlei personalaufwendige Innenaufbereitung benötigen: Die Gebinde, die eingespannt werden, sind mit Einmalhähnen ausgestattet. Innerhalb dieser Spender befindet sich so keine Verrohrung, die eine Verkeimung begünstigen.

 

TOP 14: Besondere Ausstattung der Personaltoiletten

Nur wenn Sie über keine separaten Personaltoiletten verfügen und sich dies baulich auch nicht anders regeln lässt, muss das Team die Patienten-WCs mitbenutzen. Für diesen Umstand genießen Sie nach wie vor Bestandsschutz und die „Kombi-Toilette“ muss wie eine Personaltoilette ausgestattet sein. Ansonsten muss neu oder umgebaut werden. Damit der behördliche Vertreter vom Gesundheitsamt mit der Personaltoilette zufrieden ist, sollten Sie diese folgendermaßen ausstatten:

 

  • Handberührungslose Wasserhähne: Installieren Sie Wasserhähne mit Sensor, langem Hebelarm oder mit Fußbedienung. Kurze Einhebelmischer, die mit der Hand oder dem Handgelenk bedient werden müssen, reichen nicht aus, da das Handgelenk noch zum Handbereich gehört.
  • Handberührungslos bedienbare HDM- und Seifenspender
  • Einmalhandtücher in einem Wandspender
  • Handberührungslos bedienbarer Müllabwurf (z. B. Tretmülleimer)
  • Separater handberührungslos bedienbarer Müllabwurf für Produkte der Damenhygiene
  • Einwandfreie hygienische Zustände, saubere Abläufe, Verrohrungen, Wasserhähne frei von Verkalkungen etc. sollten selbstverständlich sein.
  • Sollten bei einer Personaltoilette, die auch von Patienten genutzt wird, Zahnputzutensilien bereitstehen, so sollten die Mundspülbecher in einem Spender bereitgehalten werden, der das Zurückstecken einmal entnommener Becher unmöglich macht.

TOP 15: Entsorgung von Abfällen

Erfreulicherweise können die meisten Praxen die korrekte Entsorgung ihrer Problemabfälle mittels Entsorgungsbelegen lückenlos nachweisen. Das ist sehr wichtig und muss auch so durchgeführt werden. Folgende drei Unterpunkte der Abfallentsorgung sind jedoch durchaus häufiger Teil des behördlichen Mängelprotokolls: Sharps, Filter und die Mülleimer selbst.

 

1. Sharps

Die Entsorgung von Sharps (= Kanülen, Skalpellklingen, Glasampullen etc.) findet oft dezentral statt und nicht, wie gefordert, am Ort des Abfallaufkommens, also dem Behandlungsraum. Es ist jedoch aus Arbeitsschutzgründen wichtig, dass die scharfen Gegenstände nicht mehrfach angefasst werden müssen, wenn sie z. B. zentral im Aufbereitungsraum entsorgt werden. Sharps müssen deshalb in geeigneten, stichfesten Behältern (TRBA 250, Punkt 4.2.5 [6]) entsorgt werden. Die meisten Behörden akzeptieren insofern erfahrungsgemäß nicht z. B. einen alten Aqua-Dest-Kanister o. Ä. zum Sammeln der Medizinprodukte, die mit dem Hausmüll entsorgt werden. Hintergrund ist die dünne Wandstärke dieser Kanister, die (immer noch häufig) zugegipst und bis zum Rand gefüllt eine Durchstichgefahr darstellen.

 

PRAXISTIPP | Stichfest und mittlerweile auch günstig sind spezielle Kanülen-Entsorgungsbehältnisse, die ‒ einmal fest verschlossen ‒ in fast allen Regionen Deutschlands absolut sicher im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Nur sehr wenige Bezirke, die noch eine manuelle Mülltrennung durchführen, lassen die Entsorgung solcher Behältnisse im Hausmüll nicht zu. Bitte fragen Sie deshalb im Zweifelsfall bei Ihrem regional zuständigen Entsorgungsbetrieb nach.

 

2. Filter

Auch der amalgamhaltige Inhalt Ihrer Filtersysteme der Behandlungseinheiten muss korrekt entsorgt werden. Bei der Reinigung oder beim Wechsel dieser Filter darf das Material über den normalen Hausmüll entsorgt werden.

 

3. Mülleimer

Mülleimer ohne Müllsack sind aus infektionspräventiven Gründen nicht zugelassen. Also ist jeder Mülleimer der Praxis mit einem fest verschließbaren, flüssigkeitsdichten Müllsack auszustatten. Nur die Altpapiersammlung im Büro kann ohne Müllsack erfolgen.

 

Außerdem wird häufig eine mangelhafte Innenreinigung der Mülleimer bemängelt. Ursache ist meistens die Tatsache, dass dieser Schnittpunkt zwischen Assistenz und Reinigungspersonal nicht ausreichend geregelt wurde. Achten Sie darauf, dass kein „Niemandsland“ in Sachen Reinigung/Desinfektion in Ihrer Praxis entsteht. Legen Sie also ausdrücklich fest, wer für den Mülleimer außen und wer für den Mülleimer innen zuständig ist.

 

Weiterführender Hinweis

  • IWW-Webinar Praxishygiene am 19.06.2019, 14‒16 Uhr: „Typische Fragen von Praxisbegehern, die Sie beantworten können sollten!“, z. B. zu „Risikoklassifizierung“ und „Aufbereitung der Endo-Instrumente“ (Einzelheiten unter www.iww.de/webinar/praxishygiene).
Quelle: Seite 12 | ID 45815356