· Nachwuchsförderung
Schülerpraktikum und Schnupperarbeiten ‒ mit Einsatz von etwas Zeit Eigenwerbung betreiben

von Marion Werner-Pfadenhauer, Castrop-Rauxel
| Trotz Corona häufen sich jetzt wie in jedem Jahr im Frühsommer die Anfragen der Schüler nach einem Praktikumsplatz. Gerade wir in der Zahnarztpraxis freuen uns bei dem derzeitigen Fachkräftemangel, junge Menschen für unseren Beruf begeistern zu können. Doch wie sieht es aus ‒ wer trägt die Verantwortung für den Praktikanten? Was darf der Schüler in unserer Praxis an Aufgaben übernehmen? Sind Schutzvorkehrungen für ihn zu treffen? All diese Fragen werden im folgenden Beitrag geklärt. |
Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG)
Neben der Arbeitszeit schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz vor, dass Kinder und Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren keine Arbeiten verrichten dürfen, in denen sie in Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen kommen. Ebenso darf es keinen Kontakt geben mit kontaminierten Gegenständen, die aufgrund Ihrer Beschaffenheit Verletzungen hervorrufen können.
Die Einsatzmöglichkeiten des Schülers
Das heißt im Klartext: Im Behandlungszimmer ist außer Zusehen keine andere Aktivität erlaubt. Selbst das gut gemeinte Abdecken des Trays oder das Heraustragen des Praxismülls ist laut Gesetz nicht gestattet. Der Bereich der Aufbereitung von Medizinprodukten ‒ also die Räumlichkeiten für die Reinigung, Desinfektion und die Sterilisation ‒ ist für den Praktikanten tabu. Es bleibt als also nur der Verwaltungsbereich der Praxis.
Im Übrigen dürfen Schüler unter 15 Jahren nur im Rahmen eines Pflichtpraktikums beschäftigt werden.
Pausenregelungen bei Schülern
Die Pausen müssen im Voraus festgelegt werden. Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden muss der Schüler oder die Schülerin mindestens 30 Minuten Pause haben. Wenn mehr als sechs Stunden gearbeitet wird, muss eine einstündige Pause eingelegt werden (§ 11 Abs. 2 JArbSchG).
Regelungen zur maximalen Beschäftigungszeit
Insgesamt darf der Schüler nicht länger als viereinhalb Stunden ohne Unterbrechung arbeiten (§ 11 Abs. 1 JArbSchG) und die Arbeitszeiten dürfen nur zwischen 6:00 bis 20:00 Uhr liegen (§ 14 Abs. 1 JArbSchG). Außerdem dürfen die Schüler nur fünf Tage in der Woche beschäftigt werden (§ 15 Abs. 1 JArbSchG). An den Wochenenden darf nicht gearbeitet werden. Ausnahmen sind z. B. der zahnärztliche oder ärztliche Notdienst. Bei Arbeitszeiten am Wochenende muss ein beliebiger anderer Tag der Woche für den Praktikanten frei sein (§ 17 Abs. 1 JArbSchG).
Unfallverhütungsvorschriften und -maßnahmen
Denken Sie an die Belehrung Ihres Praktikanten über die Unfallverhütungsvorschriften, die von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben sind. Niedergeschrieben sind diese in den „Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung“ (DGUV-Vorschriften). Wir sind verpflichtet, vor Beginn des Praktikums über die Gefahren, die Praktikanten in unserer Praxis ausgesetzt sein können, zu belehren.
Zu denken ist da vor allem aktuell auch an die Aufklärung zum Umgang der Praxis mit Corona. Denn für Beschäftigte, die durch ihre berufliche Tätigkeit mit SARS-CoV-2 in Kontakt kommen können, gelten die Biostoffverordnung (BioStoffV) und die einschlägigen Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), erstellt vom t„Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe“ (ABAS). Die TRBA 250 und TRBA 100 regeln Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten vor Infektionen im Gesundheitswesen und sind somit auch für Zahnarztpraxen relevant. Was für Beschäftigte einer Zahnarztpraxis gilt, muss natürlich auch für Praktikanten gelten.
Generell aufzuklären ist zudem z. B. über
- Infektionsgefährdung,
- Infektionsgefahr durch spitze und scharfe Instrumente,
- Gefährdung der Haut und Atemwege,
- Gefährdung durch Gefahrstoffe oder
- Gefährdung durch Wegeunfälle.
Verantwortlich für diese Aufklärung ist immer der Praxisinhaber. Diese Aufgabe ist aber delegierbar. Somit kann z. B. auch eine zahnmedizinische Fachangestellte die Belehrung übernehmen.
Datenschutz/Schweigepflicht
Da der Einsatzbereich der Praktikanten sich auf den Verwaltungsbereich beschränkt, ist hier ein besonderes Augenmerk auf den Datenschutz zu richten. Hier reicht es keinesfalls, einfach nur ein Formular unterschreiben zu lassen. In einem persönlichen Gespräch muss der Praktikant darauf hingewiesen werden, das absolute Verschwiegenheit gegen jedem Außenstehenden notwendig ist, was Patientendaten angeht. Ist der Praktikant noch minderjährig, müssen die Erziehungsberechtigten ebenfalls die Belehrung unterschreiben. Denken Sie daran: Kinder und Jugendliche sind erst ab 14 Jahren bedingt strafmündig.
Wenn der Praktikant während der Behandlung im Behandlungszimmer anwesend ist und zuschaut, sollte der Patient vorweg gefragt werden, ob ihm dies genehm ist. Meistens jedoch ist der Einsatz eines Praktikanten an der Rezeption der Zahnarztpraxis lediglich auf den Empfang des Patienten beschränkt. Da sich hier sensible Daten befinden (z. B. auf der elektronischen Gesundheitskarte, Patientenkartei etc.), es ist unerlässlich, hier penibel auf den Datenschutz zu achten.
Aufgaben der Praxis als Praktikumsbetrieb
Der Praktikant muss für die Schule Praktikumsberichte und Präsentationen erstellen. Diese Berichte sind später als eigenständige Note auf dem Zeugnis zu sehen. Die Bewertung dieser Berichte erfolgt von den Fachlehrern, basierend auf den Bewertungen der jeweiligen Praxen. Unsere Aufgaben bestehen also im Wesentlichen aus
- Arbeitsplanung für den betrieblichen Teil des Praktikums,
- Informationsbeschaffung für den Praktikanten,
- Rückmeldung an die Schule zu den Leistungen in der Praxis.
Checklisten zur Einarbeitung
Einige Dinge sollten wir vor Beginn des Praktikums bereits klar definiert haben. Hilfreich ist es, wenn wir auf Checklisten für die Einarbeitung zurückgreifen können. Liegen die noch nicht vor, sollten sie erstellt werden. Der Vorteil: Auf sie kann dann für künftige Praktikanten zurückgegriffen werden. Checklisten könnten z. B. wie folgt aussehen:
Checkliste / vor Praktikumsbeginn |
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Checkliste / für den ersten Praktikumstag |
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Praktikum für Eigenwerbung nutzen
Wir in der Zahnarztpraxis sind vom akuten Fachkräftemangel bedroht. Umso wichtiger ist es, ein Praktikum sehr gut zu nutzen, um unseren Beruf attraktiv erscheinen zu lassen. Das Einzige, was uns ein Betriebspraktikum kostet, ist ein wenig Zeit. Vielleicht gibt es den einen oder anderen, der durch ein Praktikum zum potenziellen Auszubildenden wird?