· Fachbeitrag · Nachfolgegestaltung
15 goldene Regeln zum Unternehmertestament:Richtig gestalten h‒ Haftungsfallen meiden (Teil 1)
von RA Miles B. Bäßler, FA Erbrecht, St-B-K Steuerberatung & Rechtsberatung, Krefeld
| Je werthaltiger und komplexer strukturiert ein Nachlass ist, umso mehr Themen sind zu bedenken. Gehört ein Unternehmen dazu, müssen dasTagesgeschäft aufrechterhalten und die Handlungsfähigkeit sichergestellt werden. Und bei all dem gilt es noch, gefährliche Haftungsfallen im Blick zu haben. Dieser zweiteilige Beitrag zeigt in Form einer Checkliste auf Grundlage eines Fallbeispiels mögliche Problemfelder auf, an die man beisolchen Konstellationen denken muss. Hier gilt es, den Erblasser schon zu Lebzeiten zu sensibilisieren und an ein Unternehmertestament zu denken. |
1. Die Ausgangslage ist oft kompliziert
Nachlass ist all das, was der Verstorbene zum Todeszeitpunkt zivilrechtlich sein Eigentum bzw. Vermögen nannte. Neben Geld oder Aktien geht es regelmäßig um Immobilien, Gesellschaftsanteile, Betriebsausstattung oder Forderungen und Verbindlichkeiten jeglicher Art. Aspekte wie die Streitvermeidung innerhalb der Nachkommenschaft, eine möglichst schnelle Abwicklung des Erbfalls oder auch Steueroptimierung rücken in den Fokus.
MERKE | Es versteht sich von selbst, dass die Sache komplizierter ist, wenn im Nachlass auch Unternehmensvermögen vorhanden ist; beispielsweise eine vollständige Personen- oder Kapitalgesellschaft, oder Anteile hieran. |
Beachten Sie | Es sollte keine Scheu bestehen, bei komplizierten Sachverhalten ggf. externe Berater hinzuzuziehen. Denn gerade bei Auslandsberührung sind Kenntnisse im Internationalen Privatrecht oder von Doppelbesteuerungsabkommen unverzichtbar. Berät man hier fehlerhaft, wird man sich mit den Erben oder einer Erbengemeinschaft streiten müssen.
2. Fallbeispiel
Das Unternehmerehepaar Ernst U. und Hertha U., Jahrgang 1943 und 1945, haben kurz nach ihrer Hochzeit 1965, als beide noch kinderlos waren, ein Testament erstellt. Es ist formwirksam errichtet worden und hat allein den Inhalt, dass sich die Eheleute gegenseitig zu Erben einsetzen. Zu diesem Zeitpunkt waren beide nahezu vermögenslos. Sie leben seit jeher im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben keinen Ehevertrag.
1967, 1969 und 1972 wurden die Kinder Hans, Renate und Peter geboren. Peter hat keine abgeschlossene Ausbildung und lebt von staatlichen Leistungen. Hans ist vorverstorben und hinterlässt zwei Kinder, Jahrgang 2002 und 2004. Renate ist alleinstehend.
Mittlerweile ist Ernst alleiniger Gesellschafter einer GmbH & Co. KG. Ihm gehört die Komplementär-GmbH und er ist alleiniger Kommanditist der KG. Die GmbH wird mit 50.000 EUR bewertet, die KG mit 800.000 EUR. Ernst hatte sich seinerzeit von einem Freund, einem Jurastudenten, zum Gesellschaftsvertrag der KG beraten lassen. Er hat dort eine Nachfolgeklausel installiert. Danach werden seine Kinder als Erben Gesellschafter; aber nur dann, wenn sie mindestens 25 Jahre alt sind und eine abgeschlossene Berufsausbildung haben.
Ernst ist zudem Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (Wert ca. 800.000 EUR). Hertha hat eine Finca in Spanien (Wert ca. 600.000 EUR) und Aktien im Wert von ca. 400.000 EUR. Das Familienheim (Wert 6 Mio. EUR) gehört beiden zu je 1/2. Sohn Peter hat, damit er sich eine Existenz aufbauen kann, vor ein paar Jahren ohne Anrechnungsbestimmung 100.000 EUR erhalten. Nun machen sich die Eheleute Gedanken, ob und wie sie ihre Nachfolge besser gestalten können.
Checkliste / 15 goldene Regeln zum Unternehmertestament |
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Weiterführender Hinweis
- Die Checkliste wird in der nächsten Ausgabe fortgesetzt und dann auch komplett zum Download im Online-Service zur Verfügung stehen. Dazu erhalten Sie ein Muster eines auf das Fallbeispiel zugeschnittenen Unternehmertestaments ebenfalls zum Download.