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· Fachbeitrag · Marketing

Gewinnspiele rechtssicher durchführen - das müssen Sie zu Preisausschreiben wissen

| Versicherungsmakler veranstalten oft Gewinnspiele in Form von Preisausschreiben an ihren Präsentationsständen in Fußgängerzonen, auf regionalen Messen oder Gewerbeschauen. So lassen sich neue Adressen generieren. Doch was müssen Sie dabei beachten, damit Sie später die so gewonnenen Adressen verwenden dürfen? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten? Wie werden die Preise steuerliche behandelt? WVM liefert Ihnen die Antworten. |

Preisausschreiben - eine Form des Gewinnspiels

Es gibt unterschiedlichste Formen von Gewinnspielen, wie Preisausschreiben, Geschicklichkeits- oder Wissensspiele. Meist fällt bei Versicherungsmaklern die Wahl auf ein Preisausschreiben, um neue Adressen zu generieren. Eine Gewinnkarte mit einer Frage muss vor Ort ausgefüllt, mit Adresse versehen und eingeworfen werden. Der Gewinner wird später ausgelost.

 

Kein Geldeinsatz

Allen Gewinnspielen gemeinsam ist, dass kein Geldeinsatz gefordert wird. Denn sonst handelt es sich um ein Glücksspiel, das der behördlichen Genehmigung bedarf. Nicht als Geldeinsatz zählt die Briefmarke, um eine Postkarte an die angegebene Adresse zu versenden.

 

Teilnahmebedingungen

Bei jedem Gewinnspiel mit Werbecharakter müssen die Teilnehmer vorher Kenntnis von den Teilnahmebedingungen erhalten können. Wichtigste Regel: Die Bedingungen müssen klar und eindeutig sein. Folgende zehn Eckpunkte sollten Sie schriftlich regeln:

 

Zehn-Punkte-Checkliste / Regelungspunkte für Gewinnspiel

  • 1. Wer kann teilnehmen (z. B. Alters- oder Wohnsitzbeschränkung)?
  • 2. Wie kann man teilnehmen (Internet, Postkarte, Telefonanrufe)?
  • 3. Welcher Teilnahmezeitraum soll gelten (Datum des Einsendungsendes)?
  • 4. Wie werden die Gewinner ermittelt (Auslosung)?
  • 5. Wie werden die Gewinner benachrichtigt?
  • 6. Soll der Name des Gewinners veröffentlicht werden?
  • 7. Welche Art und welchen Wert soll der Gewinn haben?
  • 8. Wie wird der Gewinn übergeben?
  • 9. Wer ist Veranstalter des Gewinnspiels?
  • 10. Ist der Rechtsweg ausgeschlossen?
 

Jeder Teilnehmer muss im Vorfeld die Möglichkeit haben, die Teilnahmebedingungen einzusehen. Eine Gewinnkarte in der Größe einer Postkarte bietet aber nicht genug Platz dafür.

 

PRAXISHINWEIS | Das Platzproblem lösen Sie, indem Sie auf der Postkarte die wesentlichen Bedingungen auflisten. An Ihrem Stand legen Sie die detaillierten Teilnahmebedingungen aus, etwa neben der Einwurfbox. So hat der Interessent die Möglichkeit, diese noch vor der Teilnahme einzusehen.

 

 

Werden die Gewinner vor Ort zu einer bestimmten Uhrzeit gezogen, sollten Sie darauf am Stand gut sichtbar hinweisen. Sollen nur anwesende Personen einen Gewinn erhalten, kommunizieren Sie dies offen.

Datenerhebung und Nutzung

Im Vorfeld eines Gewinnspiels müssen Sie festlegen, welches Ziel Sie mit dem Gewinnspiel beabsichtigen. Davon ist abhängig, welche Datenfelder und Texte Sie bei der Kartengestaltung berücksichtigen müssen.

 

Einwilligung des Teilnehmers

Wollen Sie die persönlichen Daten des Teilnehmers, wie Name, Adresse, Telefonnummer speichern und zu Werbezwecken nutzen, bedarf es seiner ausdrücklichen Einwilligung. Der Inhalt der Einwilligung hängt davon ab, ob Sie später mit den Teilnehmern per Post, E-Mail oder Telefon kommunizieren wollen.

 

Der Begriff Werbung geht sehr weit. Werbung ist nicht nur die auf den Absatz gerichtete Kommunikation, sondern liegt bereits vor, wenn auf Veranstaltungen, wie Vorträge oder einen Tag der offenen Tür, hingewiesen wird.

 

Alle Einwilligungen haben gemeinsam, dass sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruhen müssen. Freiwillig ist die Entscheidung nur, wenn dem Betroffenen bekannt ist, dass er eine Einwilligung abgibt und worauf sie sich bezieht.

 

PRAXISHINWEISE |

  • Die Einwilligung muss „ausdrücklich"“ abgegeben werden.
    • Die Einwilligung muss daher auf der Gewinnspielkarte aufgenommen werden. Die Unterschrift des Teilnehmers schließt die Einwilligung ab.
    • Die Einwilligung darf nicht in den ausliegenden Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels „versteckt“ werden.
    • Das Kästchen, mit dem der Teilnehmer in den Empfang von Werbung einwilligt, darf nicht vorangekreuzt sein.
  • Die Einwilligung in den Empfang von Werbung muss separat erfolgen. Sie darf nicht mit anderen Erklärungen kombiniert werden, etwa: „Ich erkläre mich mit den Teilnahmebedingungen und dem Empfang von Werbung einverstanden“.
  • Die Einwilligung muss konkret sein. D. h., derjenige der sie abgibt muss darüber informiert werden, wer seine Kontaktdaten erhält und für welche konkreten Werbezwecke sie eingesetzt werden. Geben Sie die Daten weiter, müssen Sie die möglichen Empfänger namentlich nennen.
  • Die Einwilligung bedarf der Schriftform. Sie kann nur von der betroffenen Person selbst abgegeben werden und nicht von Freunden oder Verwandten.
  • Bewahren Sie alle Teilnahmekarten im Original auf. Kommt es zum Streit, müssen Sie nachweisen, dass Ihnen eine Einwilligung für die Datenspeicherung und Kontaktaufnahme vorlag.
 

Einwilligung in Briefwerbung

Wollen Sie die Daten für postalische Werbezwecke nutzen, muss dies auf der Karte hervorgehoben sein (§ 4a BDSG), z. B. durch Fettdruck oder durch Umrandung des Textes. Bei einer geplanten Weitergabe der Daten an Dritte, z. B. an einen Pool, müssen Sie diese Dritten namentlich angeben.

 

PRAXISHINWEIS | Die Einwilligung in die Datenspeicherung und -nutzung zu Werbezwecken bei der Briefwerbung richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Es reicht somit für diese Einwilligungserklärung eine drucktechnisch hervorgehobene Klausel mit Streichmöglichkeit („opt-out“) aus.

 

Einwilligung in Telefon-, Telefax- und E-Mail-Werbung

Die Einwilligung in Telefon-, Telefax- und E-Mail-Werbung erfolgt üblicherweise, indem der Teilnehmer auf der Karte für das Preisausschreiben ein Kästchen ankreuzt - und zwar je Werbekanal ein Kästchen.

 

Musterformulierung / Einwilligung für Verbraucher

Ich ... (Name des Kunden, Anschrift) willige ein, durch den Veranstalter des Preisausschreibens ... (Name des Maklerunternehmens, Anschrift) und seiner Partnerunternehmen ... (Name der Partnerunternehmen, Anschrift) zu Produkten der ... (konkrete Sparte nennen, z. B. Kfz-Versicherung*), kontaktiert zu werden, und zwar:

☐ per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: ...

☐ per Telefon unter der Telefon-Nummer: ...

☐ per Fax unter der Fax-Nummer: ...

 

  • * Die alternative Nennung „Versicherungs- sowie Finanzdienstleistungsprodukte“ ist in der Praxis zwar üblich, aber es besteht das Risiko, dass die Begriffe zu unbestimmt sind.
 

Hinweis auf das Widerrufsrecht

Der Teilnehmer des Preisausschreibens muss auf sein Widerrufsrecht hingewiesen werden. Er muss bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf aufmerksam gemacht werden, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann (Abwahlmöglichkeit).

 

Musterformulierung / Einwilligung für Verbraucher

Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich diese Einwilligung ohne Angabe von Gründen jederzeit widerrufen kann. Der Widerspruch kann formlos erfolgen,

  • per E-Mail unter der E-Mail-Adresse ...
  • per Telefon unter der Telefon-Nummer ...
  • per Fax unter der Fax-Nummer ...

Hierfür entstehen keine anderen als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.

 

Gewinnbenachrichtigung und Veröffentlichung der Gewinner

Wollen Sie die Daten der Teilnehmer nur dazu nutzen, den Gewinner zu informieren, können Sie auf die Einwilligung verzichten. Sie weisen dann am besten darauf hin: „Wir verwenden die Daten nur zur Gewinnbenachrichtigung“.

 

Wollen Sie den Namen des Gewinners und/oder ein Bild von ihm veröffentlichen, dann bedarf dies ebenfalls der Einwilligung. Ist die Presse anwesend, zeigt die Praxis, dass sich die Gewinner ablichten lassen und ihren Namen zur Veröffentlichung angeben, was eine ausreichende Einwilligung darstellt.

 

Nachfolgend finden Sie ein Muster für eine Gewinnkarte.

 

Musterformulierung / Gewinnkarte

... (Name des Teilnehmers, Anschrift)

E-Mail: ... (Angabe ist freiwillig)

Telefonnummer: ... (Angabe ist freiwillig)

Fax-Nummer: ... (Angabe ist freiwillig)

  •  

Ihre Daten werden verarbeitet, um Ihnen mitzuteilen, ob Sie gewonnen haben, und um Sie postalisch über aktuelle Produkte der ... (Name des Maklerunternehmens, Anschrift) zu informieren (Unzutreffendes bitte streichen).

Optional, sofern keine Datenweitergabe an Partnerunternehmen: Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.

  •  

Ich willige ein, dass ... (Name des Maklerunternehmens, Anschrift)

  • ☐ meine Telefonnummer ☐ meine E-Mailadresse ☐ meine Fax-Nummer (Zutreffendes bitte ankreuzen)

speichern darf und dass ... (Name des Maklerunternehmens) und seine Partnerunternehmen ... (Name der Partnerunternehmen, Anschrift) diese für eine werbliche Kontaktaufnahme zu Produkten der ... (konkrete Sparte nennen, z. B. Kfz-Versicherung1) nutzen dürfen.

  •  

Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich diese Einwilligung ohne Angabe von Gründen jederzeit widerrufen kann. Der Widerruf kann formlos erfolgen an ... (Postanschrift des Maklerunternehmens, E-Mail, Telefonnummer).

Hierfür entstehen keine anderen als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.

  •  

Mit den Teilnahmebedingungen erkläre ich mich einverstanden*.

... ...

Datum Unterschrift des Teilnehmers

  •  
  • * Teilnahmebedingungen: Teilnahmeschluss ist ... [Datum, Uhrzeit). Die Ziehung der ... Gewinner erfolgt um ... Uhr am Stand. Ist der Gewinner nicht anwesend, verfällt der Gewinn. ... [ggf. weitere Modalitäten aufführen] Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die gesamten Teilnahmebedingungen können am Stand eingesehen werden.
  •  
  • 1 Die alternative Nennung „zu Versicherungs- sowie Finanzdienstleistungsprodukten“ ist in der Praxis zwar üblich, aber es besteht das Risiko, dass die Begriffe zu unbestimmt sind.
 

Konsequenzen bei Verstößen

Verstoßen Sie gegen die gesetzlichen Regeln, kann das Gewinnspiel unwirksam sein. Untersagt ein Gericht das Gewinnspiel, bedeutet dies dessen sofortige Einstellung. Sie dürfen dann weder das Preisausschreiben bewerben noch einen Gewinner ermitteln. Ist die Einwilligung unwirksam, so dürfen die Kontaktdaten nicht für weitere Werbezwecke verwendet werden. Neben Kosten bedeutet dies den Imageverlust im lokalen Umfeld.

Steuern auf Makler- und Teilnehmerseite

Sie können Ihre Ausgaben für die Preise des Preisausschreibens als Betriebsausgaben abziehen, weil Sie diese aus betrieblichem Anlass getätigt haben.

 

Der Gewinner muss seinen Gewinn nicht versteuern. Es gilt der Grundsatz, dass Gewinne steuerfrei sind, die ausschließlich oder zum überwiegenden Teil auf Glück oder Zufall beruhen.

Quelle: Seite 15 | ID 44533152