· Fachbeitrag · Kooperationen
Kooperation mit Verbundsystemen im BGM: Das ist aus rechtlicher Sicht wichtig
von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de
| Um sich im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) als Anbieter zu positionieren, können Sie als selbstständiger Physiotherapeut u. a. mit sog. Verbundsystemen kooperieren: Sie stellen nur Ihre Praxisräume als Trainingsort und Therapeuten als Trainer; Marketing und Teilnehmermanagement übernimmt eine Drittfirma gegen einen bestimmten Anteil der erwirtschafteten Kursbeiträge ( PP 11/2019, Seite 8 ). Bei solchen Geschäftsmodellen steckt der Teufel häufig im Detail. Worauf Sie bei den entsprechenden Vereinbarungen achten sollten, fasst dieser Beitrag zusammen. |
Vergleichen Sie mehrere Anbieter ...
Unabhängig davon, mit welchem Anbieter Sie zusammenarbeiten wollen, gilt es, den Ihnen angebotenen Vertrag gründlich zu lesen und zu prüfen. Behalten Sie dabei nicht nur die durch einen Vertragsschluss für Ihre Praxis möglichen Umsatzsteigerungen, sondern auch die für Sie entstehenden Pflichten im Auge. Auch wenn die Verbundpartner damit locken, dass das Angebot für Sie kostenlos ist: Es können Ihnen trotzdem Pflichten oder Verbote auferlegt werden, z. B. das in PP 11/2019, Seite 8 schon erwähnte Kooperationsverbot mit anderen Verbundsystemanbietern, oder es können Regelungen zu versteckten Kosten enthalten sein.
PRAXISTIPP | Erkundigen Sie sich bei mehreren Anbietern von Verbundsystemen nach den Konditionen und vergleichen Sie diese. Prüfen Sie auch, welche Ihrer direkten Mitbewerber ebenfalls Mitglied in dem von Ihnen präferierten BGM-Verbundsystem sind. |
... und prüfen Sie die Verträge!
I. d. R. gibt es wenig Spielraum für kleinere und mittlere Praxen, Vertragskonditionen wirklich auszuhandeln. Meist werden Ihnen vom Verbundpartner Mustervereinbarungen vorgelegt, vielleicht können diese in einigen Punkten konkret auf Ihre Praxis zugeschnitten werden. Häufig wird es aber eher so sein, dass Sie nur unter verschiedenen (Vertrags-)Paketen eine Auswahl treffen können. Welches Paket für Sie das richtige ist, müssen Sie sorgfältig abwägen.
Auch wenn es so dargestellt wird, dass ein Beitritt zum Verbundsystem für Sie nur Vorteile hat: Denken Sie daran, es gibt keinen Vertrag, der keine Nachteile hat und es gibt kein Unternehmen, das mit seiner Tätigkeit nicht Umsatz und Gewinn machen will. Lesen Sie die Ihnen vorgelegte/von Ihnen ins Auge gefasste Vereinbarung gründlich durch und überprüfen Sie sie mithilfe der folgenden Checkliste. Sie können diese auch als PDF herunterladen unter iww.de/pp, Abruf-Nr. 46274095.
Checkliste / Kooperationsverträge mit Verbundsystemen im BGM |
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Mitarbeiter
Sie verpflichten sich, die Trainer für die angebotenen BGM-Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Sofern Sie die BGM-Kurse oder Trainingseinheiten nicht in eigener Person erbringen: Haben Sie geeignete Mitarbeiter? In ausreichender Anzahl? Haben die Mitarbeiter zeitlich (noch) ausreichend Kapazität?
Trainingsflächen
Sie stellen die Trainingsflächen und Trainingsgeräte. Sie haften, wenn diese Geräte nicht in Ordnung sind oder sich jemand an diesen Geräten verletzt (PP 04/2008, Seite 1). Überprüfen Sie auf jeden Fall, ob die von Ihnen abgeschlossenen Versicherungen auch greifen, wenn Sie BGM-Maßnahmen im Verbundsystem durchführen. Bevor Sie hierzu eine Auskunft Ihrer Versicherung einholen, sollten Sie den abzuschließenden Vertrag vorliegen haben.