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· Fachbeitrag · ABC der Abrechnung

„H“ ‒ Husten

von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Östringen-Tiefenbach

| Eine 64-jährige Patientin stellt sich mit einem seit etwa zwei Wochen anhaltenden Husten in der Sprechstunde vor. Sie gibt an, an einem trockenen Husten zu leiden, der sie auch in der Nacht quäle, Auswurf wird verneint. Seit einigen Tagen habe sie auch leichte Kopf- und Gliederschmerzen und fühle sich deutlich abgeschlagen. An Vorerkrankungen sind eine Hypertonie und eine Herzinsuffizienz bekannt. |

 

Untersuchung

Die Auskultation lässt bei der Patientin, die dem Arzt als Chronikerin bekannt ist, ein verschärftes Atemgeräusch über den Hauptbronchien hören, ansonsten ist die Lunge frei von pathologischen Geräuschen. Das Ergebnis der durchgeführten Spirometrie ist ebenfalls unauffällig. Die Herzaktionen sind regelmäßig und normofrequent, die Gehörgänge unauffällig, die Trommelfelle regelrecht, Lymphknotenschwellungen sind nicht festzustellen. Zum Ausschluss einer bakteriellen Infektion wird noch eine Blutentnahme vorgenommen.

 

Das Untersuchungsergebnis, die Diagnose einer leichten Bronchitis und die allgemein-therapeutischen Möglichkeiten werden mit der Patientin besprochen. Vor allem der Ausschluss einer Infektion mit dem Coronavirus (kein Fieber, kein Kontakt zu Coronainfizierten), was die Patientin sehr beruhigt, wird ausführlich erörtert. Empfohlen werden die Inhalation mittels Kamillendampfbädern sowie reichlich Flüssigkeitszufuhr. Ein Kontrolltermin wird vereinbart.

 

  • 1. Konsultation: Untersuchung, Lungenfunktion, Labor
EBM
GOÄ
Ziffer
Punkte
Euro
Leistungslegende
Ziffer
Punkte
Euro/
2,3-fach
Euro/
3,5-fach

03004

148

16,26

Versichertenpauschale/Beratung

1

80

10,72

16,32

‒*

Untersuchung Thorax

7

160

21,45

32,64

03330

53

5,82

Ruhespirographische Untersuchung

605

242

25,39

35,26

Flussvolumenkurve

605a

140

14,69

20,40

‒*

Blutentnahme

250

40

4,20

5,83

 

 

Wegen des Ausschlusses einer Infektion mit dem Coronavirus erübrigt sich auch die Meldung eines Verdachts oder die Kennzeichnung des Labor-Abrechnungsscheins mit Ausnahmekennziffer 32006. Lesen Sie hierzu den Beitrag „Coronavirus richtig kennzeichnen und melden“ (AAA 03/2020, Seite 1).

Kontrolltermin

Am vereinbarten Kontrolltermin wird eine Thoraxuntersuchung durchgeführt. Die Symptome sind insgesamt leicht rückläufig. Es besteht noch ein deutlicher Hustenreiz.

 

  • 2. Konsultation: Befundbesprechung, weiteres Vorgehen
EBM
GOÄ
Ziffer
Punkte
Euro
Leistungslegende
Ziffer
Punkte
Euro/
2,3-fach
Euro/
3,5-fach

03230 x 2

128 x 2

14,06 x 2

Gespräch/Eingehende Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten)

34

300

40,22

61,20

‒*

Symptombezogene Untersuchung

5

80

10,72

16,32

 

* Diese Leistungen sind nach EBM nicht gesondert berechnungsfähig. Als Bestandteil des Anhangs 1 gelten diese Leistungen mit der Versicherten-Pauschale als abgegolten.

 

In einem ausführlichen Gespräch von 20 Minuten Dauer werden nochmals die Möglichkeiten zur Unterstützung der Immunabwehr (Vitamin C, Saunabesuche, Echinacea, Sport u. Ä.) besprochen.

 

  • Tabelle „Husten“
Diagnose
ICD-10-GM
Leistung
EBM-Abrechnung
GOÄ-Abrechnung
Ziffer
Punkte
Euro
Ziffern
Punkte
Euro/2,3-fach
Euro/3,5-fach

Husten

R05

Versichertenpauschale/

 

 

Beratung

03001

225

24,72

1/

 

 

3

80

10,72

16,32

Bronchitis

J40

03002

142

15,60

Akute Bronchitis

J20.9

03003

114

12,53

150

20,11

30,60

Dyspnoe

R06.0

03004

148

16,26

Ziehende Atmung

R06.2

03005

200

21,97

Vorhaltepauschale

03040****

138

15,16

‒**

NäPa-Zuschlag

03060****

22

2,42

‒**

NäPa-Zuschlag zu Nr. 03060

03061****

12

1,32

‒**

Symptombezog. Untersuchung

‒*

5

80

10,72

16,32

Organspezifische Untersuchung (Thorax)

‒*

7

160

21,45

32,64

Chronikerpauschale I

03220

130

14,28

‒***

Chronikerpauschale II

03221

40

4,39

‒***

Ruhespirographische

Untersuchung

Flussvolumenkurve

03330

53

5,82

605

242

25,39

35,26

605a

140

14,69

20,40

Blutentnahme

‒*

250

40

4,20

5,83

BKS

32042

0,25

3501

60

4,02

4,55

Blutbild

32122

1,10

3550

60

4,02

4,55

ASL

32130

1,15

3523

100

6,70

7,58

 

* Diese Leistungen sind nach EBM nicht gesondert berechnungsfähig, sondern mit anderen Pauschalen abgegolten.

** Hierfür gibt es keine entsprechende Leistung in der GOÄ.

*** In der GOÄ gibt es keine entsprechende Gebühr. Hier wäre allenfalls die Nr. 15 GOÄ anzusetzen.

**** Diese Nrn. werden von der KV automatisch zugesetzt.

Quelle: Seite 18 | ID 46416584