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· Fachbeitrag · Arbeitsunfähigkeit

Bis zu drei Tage rückwirkend krankschreiben

| Wenn Ihre Mandanten häufig oder chronisch krank sind, sind korrekt ausgefüllte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) besonders wichtig. Wenn Krankengeld bezogen wird, müssen diese zeitlich nahtlos aneinander anschließen. |

 

Es darf keine Lücken geben. Seit dem 4.3.16 ist neu geregelt: Ärzte dürfen jetzt eine AU ausnahmsweise bis zu drei Tage rückdatieren. Zuvor war dies maximal für zwei Tage zulässig. Der Arzt kann eine Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von einem Monat bescheinigen. Die so genannte „Krankengeldfalle“ ist schon im vergangenen Jahr entschärft worden. Seit dem 23.7.15 gilt eine Krankschreibung ab dem Tag, an dem sie ausgestellt wird (§ 46 SGB V).

 

PRAXISHINWEIS | Ist der Mandant länger krank, muss er sich beim Arzt eine Folgebescheinigung spätestens an dem Werktag ausstellen lassen, der auf den letzten Arbeitsunfähigkeitstag folgt. Beispiel: Steht in der AU der 20.4.16 als letzter Tag, muss der Mandant spätestens am 21.4.16 eine Folgebescheinigung beim Arzt erhalten. Wichtig: Der Samstag gilt nicht als Werktag.

 
Quelle: Ausgabe 04 / 2016 | Seite 57 | ID 43957347